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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Vor Konzerten im Januar Olympiapark distanziert sich von Xavier Naidoo

Xavier Naidoo soll 2026 in der Olympiahalle auftreten. Noch vor dem ersten Ton grenzt sich der Betreiber öffentlich von ihm ab – und beruft sich auf eine rechtliche Pflicht.
Die Olympiapark München GmbH hat sich öffentlich von Xavier Naidoo distanziert – obwohl der Sänger Anfang Januar 2026 zwei Konzerte in der Olympiahalle geben wird. Hintergrund sind frühere antisemitische und verschwörungsideologische Äußerungen des Künstlers. Die Veranstalter betonen, sie seien gesetzlich verpflichtet, Naidoo auftreten zu lassen – und verweisen auf den sogenannten Kontrahierungszwang.
Anfang der Woche kündigte die Olympiapark GmbH (OMG) auf Facebook die beiden Konzerte an: "Xavier Naidoo kommt Anfang nächsten Jahres zurück in die Olympiahalle!!" Unmittelbar darunter allerdings ein deutlicher Hinweis: "Die OMG distanziert sich ausdrücklich von den Äußerungen des Künstlers. Die OMG bekennt sich zu Vielfalt und Toleranz und verurteilt Antisemitismus, Rassismus und Homophobie." Naidoo will am 8. und 9. Januar 2026 in der Olympiahalle auftreten.
- "Dresscode: Aluhut": Scharfe Kritik an Naidoo-Comeback
Reaktionen in sozialen Netzwerken
Die Reaktionen in den sozialen Netzwerken folgten prompt. Während einige User Verständnis äußerten, warfen andere dem Betreiber "Scheinheiligkeit" oder "Profitgier" vor. Ein Kommentar etwa lautet: "Wenn ihr euch von dem Künstler distanziert, lasst ihn halt nicht bei euch auftreten??"
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Auf die Kritik reagierte die Olympiapark GmbH mit einer Stellungnahme. Dort erklärte sie, sie könne Veranstaltungen "nicht nach eigenem Ermessen einfach ablehnen", da sie als öffentliches Unternehmen dem Kontrahierungszwang unterliege. Nur wenn strafrechtlich relevante Inhalte oder ein Veranstaltungsverbot vorlägen, habe man rechtlich eine Handhabe, heißt es.
Einige User zweifeln das an und verweisen auf andere abgesagte Veranstaltungen – etwa durch private Hallenbetreiber. Auch die Werbung für das Konzert sorgt für Irritation: "Habt ihr auch einen Zwang, das zu bewerben?", fragt ein Nutzer. Der Veranstalter antwortet mit dem Verweis: "Einfach mal Kontrahierungszwang googeln."

Was ist Kontrahierungszwang?
Der Begriff beschreibt eine gesetzliche Pflicht, Verträge abzuschließen – auch gegen den eigenen Willen. Er gilt in bestimmten Fällen für marktbeherrschende Unternehmen oder Anbieter öffentlicher Infrastruktur. Die Olympiapark GmbH als städtische Einrichtung beruft sich darauf und muss demnach ein Konzert grundsätzlich erlauben und den vorgesehenen Vertrag mit dem Veranstalter erfüllen. Ähnlich war es bereits bei Konzerten der umstrittenen Künstler Roger Waters oder Freiwild, die ebenso im Olympiapark auftraten. Erst, wenn verfassungsfeindliche Inhalte oder extremistische Äußerungen getätigt werden sollten, könnten Verträge aufgelöst werden.
Naidoos Vergangenheit holt ihn ein
Xavier Naidoo steht seit Jahren in der Kritik: Der Sänger äußerte sich wiederholt antisemitisch, leugnete den Holocaust und verbreitete Verschwörungserzählungen. Während der Corona-Pandemie trat er bei sogenannten Querdenker-Demos auf und verbreitete Inhalte von Verschwörungsideologen der QAnon-Bewegung. In einem Interview bezeichnete er sich selbst als "Rassist, aber ohne Ansehen der Hautfarbe".
2022 dann ein vermeintlicher Sinneswandel: In einem YouTube-Video sagte Naidoo, er habe sich verrannt und bereue seine Aussagen. Kritiker bezweifelten jedoch die Glaubwürdigkeit seiner Entschuldigung. Nach wie vor sind gegen Naidoo beim Landgericht Mannheim zwei Verfahren anhängig. Dabei geht es unter anderem um frühere Vorwürfe wegen Volksverhetzung. Die Anwälte von Naidoo haben die Vorwürfe als falsch zurückgewiesen.
- Statement der Olympiapark GmbH auf Facebook
- juedische-allgemeine.de: "Zwei Verfahren gegen Xavier Naidoo anhängig" vom 7.7.2025
- xaviernaidoo.de: Presseerklärung vom 13.6.2024