Studentenjob in München Jurastudent erstreitet 100.000 Euro Schadensersatz

Von der Küche in den Gerichtssaal: Ein Jurastudent will in einem Lokal einen Betriebsrat gründen – es kommt zum Streit. Der Nachwuchsjurist triumphiert.
Das Landesarbeitsgericht München hat im vergangenen Monat einen Gastronomiebetrieb zu einem Schadensersatz von 100.000 Euro verurteilt, weil er einen Jurastudenten nach dessen Betriebsratsgründung systematisch benachteiligte und schließlich fristlos kündigte. Der Fall wurde in dieser Woche durch einen Bericht des Portal "Legal Tribune Online" bekannt.
Der 24-jährige Student hatte während seiner Tätigkeit als Kellner versucht, einen Betriebsrat zu gründen. Daraufhin wurde er monatelang nicht mehr eingeteilt. Als er wieder arbeiten sollte, wurde er strafweise in die Küche versetzt. Nach seiner Weigerung sprach der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aus.
Gewerkschaft gegründet – Gericht sieht Benachteiligung
Das Münchner Gericht hatte in seinem Urteil einen direkten Zusammenhang zwischen der Betriebsratsgründung und der Behandlung des Studenten erkannt. Die angebliche Arbeitsverweigerung sei nur vorgeschoben gewesen.
Der Arbeitgeber muss deshalb nun den gesamten Verdienstausfall seit August 2021 ersetzen. Dazu gehören auch entgangene Trinkgelder von 100 Euro pro Schicht sowie vergünstigte Speisen und Getränke, die der Student nach jeder Schicht hätte konsumieren können.
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Geschäftsführer muss persönlich zahlen
Nach der Insolvenz des Betriebs erweiterte der Student seine Klage auf den Geschäftsführer persönlich. Das LAG gab ihm recht: Da ein Schutzgesetz verletzt wurde, greife die Haftungsbeschränkung der GmbH nicht. Der Geschäftsführer muss nun mit seinem Privatvermögen haften. Der Jurastudent hatte schlussendlich 36 unterschiedliche Klageanträge eingebracht, da er sich in einer Reihe von einzelnen Aspekten seiner Beschäftigung benachteiligt gefühlt hatte.
Weitere Urteile betrafen unter anderem die Überstundenvergütung, obwohl der Student offiziell nur als Minijobber angestellt war, sowie die Rückzahlung von unrechtmäßig einbehaltenem "Gläsergeld" und Waschkosten für Arbeitskleidung.
Da der Arbeitgeber den Studenten nie über sein Urlaubsrecht informiert hatte, summierte sich der Anspruch auf 29 zusammenhängende Wochen (72 Arbeitstage). Diese Verpflichtung übernahm die neue Gesellschaft, die den Betrieb nach der Insolvenz weiterführt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.