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München

Sparkasse in München: Hunderte Kunden bekommen Zinsen nachgezahlt


Bank lenkt ein
Hunderte Sparkassen-Kunden bekommen Zinsen nachgezahlt

Von t-online, pb

Aktualisiert am 19.05.2025 - 22:51 UhrLesedauer: 1 Min.
Neonreklame der Stadtsparkasse in München (Symbolfoto): Rund 2400 Kunden bekommen im Schnitt vierstellige Beträge.Vergrößern des Bildes
Neonreklame der Stadtsparkasse in München (Symbolfoto): Rund 2.400 Kunden bekommen im Schnitt vierstellige Beträge. (Quelle: BeckerBredel via www.imago-images.de/imago)
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Ein Rechtsstreit um falsch berechnete Zinsen endet mit einem Deal: Die Sparkasse muss offenbar Millionen ausgeben. Wie es dazu kam.

Durchbruch im Streit um Prämiensparverträge: Die Stadtsparkasse München hat sich nach jahrelangem Rechtsstreit zu Nachzahlungen an 2.400 Kunden bereit erklärt. Betroffen sind Sparer, die zwischen 1994 und 2005 die einst attraktiven Verträge abgeschlossen hatten und deren Verträge 2019 von der Bank gekündigt wurden.

Das Bayerische Oberste Landesgericht bestätigte, dass sich die Stadtsparkasse und der Bundesverband der Verbraucherzentralen in einem Musterverfahren geeinigt haben. Es hatte den Vergleich zuvor bestätigt. Die betroffenen Kunden, die sich der Sammelklage bereits 2021 angeschlossen hatten, können nun mit durchschnittlich vierstelligen Beträgen rechnen.

Nachzahlungen variieren erheblich

Kernpunkt des Rechtsstreits war die Frage nach dem korrekten Referenzzinssatz für die Prämiensparverträge. Die nun erzielte Einigung bezeichnet die Stadtsparkasse als "geeignetes Mittel", um den Klägern "möglichst schnell eine Nachzahlung zukommen zu lassen". Laut der "Tz" bewegen sich die Gesamtkosten für die Stadtsparkasse im niedrigen einstelligen Millionenbereich.

Die konkreten Nachzahlungen variieren erheblich: Wie die Stadtsparkasse mitteilt, erhalten Kunden "je nach Vertragsbeginn zwischen 0,85 und 8,15 Prozent des zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags angesparten Guthabens" zurück. Für die Auszahlung müssen die Betroffenen zunächst nicht selbst aktiv werden.

In den kommenden Tagen wird das Gericht allen zur Musterfeststellungsklage angemeldeten Kunden den Vergleich zustellen. Sollten weniger als 30 Prozent der Betroffenen aus dem Vergleich aussteigen, tritt die Vereinbarung in Kraft. Nach der anschließenden Veröffentlichung im Klageregister des Bundesamts für Justiz kann die Stadtsparkasse mit den Auszahlungen beginnen.

Verwendete Quellen
  • presse.sskm.de: Mitteilung vom 19. Mai 2025
  • justiz.bayern.de: Pressemitteilung 3 vom 19. Mai 2025

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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