Traditionsbrauerei setzt sich durch Paulaner Spezi gewinnt Farb-Streit vor Gericht

Einen wichtigen Sieg hat die Münchner Paulaner Brauerei vor Gericht eingefahren: Die bekannte Fünf-Farb-Welle im Spezi-Design gilt fortan als geschützt.
Wer Cola mit Orange mischt, hat längst nicht freie Farbwahl: Die Münchner Traditionsbrauerei Paulaner hat am Dienstag vor dem Landgericht München I einen entscheidenden Sieg errungen – und damit ihr Spezi-Design verteidigt.
Der Fall: Eine andere Brauerei hatte ein eigenes Cola-Mix-Getränk auf den Markt gebracht – und dabei auf ein ähnliches Farbschema gesetzt wie Paulaner bei seinem bekannten "Spezi". Konkret ging es um eine sogenannte "Fünf-Farben-Welle", die sich bunt und schwungvoll über Dosen und Flaschen zieht. Paulaner sieht darin ein geschütztes Markenzeichen – und klagte.
Das Gericht gab den Münchnern recht. Die bunte Welle sei mehr als nur ein hübsches Design, urteilten die Richter: Sie sei so auffällig und einprägsam, dass viele Verbraucher sie automatisch mit Paulaner Spezi verbinden würden. Und damit sei sie markenrechtlich geschützt.
Gericht: Konkurrent hatte Farben zu ähnlich gewählt
Die Konkurrenz hatte argumentiert, dass Farben in der Getränkeabteilung nicht eindeutig einem Hersteller zugeordnet würden – schließlich sei es üblich, dass Limonaden bunt daherkommen. Außerdem sei das eigene Design doch ganz anders.
Doch das Landgericht ließ diese Argumente nicht gelten. Die Farben seien zu ähnlich – und zu präsent. Sie seien nicht nur schmückendes Beiwerk, sondern wirkten wie ein echtes Markenzeichen. Auch, weil die beklagte Brauerei genau dieses Farbdesign nicht nur auf den Dosen, sondern auch in der Werbung und auf Verpackungen prominent genutzt habe. Die Produktwerbung mit den besagten Farben ist der Konkurrenz-Brauerei nun im gesamten Bundesgebiet untersagt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig – die unterlegene Brauerei kann Berufung einlegen.
- Pressemitteilung des Landgerichts I München, 25. März 2025