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München

München: Landgericht verbietet Online-Apotheke Werbung für Abnehmspritze


Online-Apotheke betroffen
Münchner Landgericht verbietet Werbung für Abnehmspritze

Von dpa
03.03.2025 - 18:55 UhrLesedauer: 1 Min.
Abnehmspritze: Offenbar wirkt sie sich auf die Fruchtbarkeit aus.Vergrößern des Bildes
Abnehmspritze (Symbolbild): Wer sie bei einer niederländischen Apotheke bestellt, muss lediglich einen Fragebogen ausfüllen. (Quelle: saiyood/getty-images-bilder)
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Weil eine Online-Apotheke die Abnehmspritze ohne persönlichen ärztlichen Kontakt verschreibt, ist sie nun von einem Gericht verurteilt worden.

Das Landgericht München I hat einer Online-Apotheke die Werbung für die sogenannte Abnehmspritze verboten. Die Apothekerkammer Nordrhein hatte gegen die in den Niederlanden ansässige Online-Apotheke geklagt, weil diejenigen, die die Spritzen dort bestellten, vorher lediglich einen Fragebogen ausfüllen mussten.

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Die Online-Apotheke gab vor Gericht an, dieses Vorgehen sei zulässig und verstoße nicht gegen das Heilmittelwerbegesetz. Ein Fragebogen, der dann vor der Verschreibung von einem – in diesem Fall nicht in Deutschland ansässigen –Arzt überprüft werde, sei eine zulässige Fernbehandlung.

Regelmäßige Nachsorge und Überwachung

Das Gericht sah das allerdings anders: "Die Fernbehandlung von Adipositas mittels Ausfüllens eines Fragebogens entspricht nämlich nicht allgemein anerkannten fachlichen Standards", entschied die zuständige Kammer. "Vielmehr ist vor der Verschreibung einer Abnehmspritze ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit dem zu behandelnden Menschen erforderlich."

Außerdem sei auch eine regelmäßige Nachsorge und Überwachung der Behandlungsergebnisse – also der Gewichtsreduktion – wichtig. Diese erfordere zwingend einen persönlichen Kontakt zum Patienten. Und diesen könnten weder die Online-Apotheke noch die Ärzte, die die Spritze in ihrem Auftrag verschreiben, gewährleisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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