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München

Residenz München verzeichnet 2024 Rekordbesucherzahlen


So viele wie noch nie
Millionen strömen zu Schlössern und Kulturdenkmälern

Von t-online
Aktualisiert am 12.02.2025 - 17:23 UhrLesedauer: 1 Min.
Die Hofkapelle der Münchener Residenz: Hier finden regelmäßig Veranstaltungen und Konzerte statt.Vergrößern des Bildes
Die Hofkapelle der Münchener Residenz (Archivbild): Hier finden regelmäßig Veranstaltungen und Konzerte statt. (Quelle: imagebroker/imago-images-bilder)
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In Bayerns staatlichen Schlössern, Burgen und Kulturdenkmälern herrschte 2024 Hochbetrieb. Gleich mehrere Orte verzeichnen aufs Jahr gesehen Rekorde.

Mehr als fünf Millionen Menschen haben 2024 Sehenswürdigkeiten der Bayerischen Schlösserverwaltung besucht. Das seien rund elf Prozent mehr als 2023, teilte Bayerns Heimatminister Albert Füracker (CSU) am Mittwoch mit.

Bemerkenswert seien die Zahlen in der Walhalla in Donaustauf, im Schloss Nymphenburg und in der Residenz in München. "Dort wurden 2024 die jeweils höchsten Besucherzahlen aller Zeiten verzeichnet", sagte Füracker. Platz eins belegte erneut Schloss Neuschwanstein in Schwangau mit mehr als einer Million Besuchern. Im Jahr 2023 waren es demnach rund 850.000.

200. Todestag von Max I. Joseph

Die Restaurierungsarbeiten in den Prunkräumen von Schloss Neuschwanstein seien im Jahr 2024 bereits nahezu erfolgreich abgeschlossen worden. Lediglich kleinere Restarbeiten stünden noch 2025 an.

In der Residenz München werde in diesem Jahr der 200. Todestag des ersten bayerischen Königs Max I. Joseph und das 200. Regierungsjubiläum von König Ludwig I. mit einer Sonderpräsentationen gewürdigt. Diese werde im Rahmen der Residenzwoche München von Freitag, 10. bis Sonntag, 19. Oktober 2025 eröffnet werden.

Im Frühjahr stehe außerdem der Baubeginn an der Feldherrnhalle in München an. Die Gesamtinstandsetzung des Monumentalbaus umfasse insbesondere Dach, Fassaden und Räume sowie die Restaurierung der Statuen.

Verwendete Quellen
  • stmfh.bayern.de: Mitteilung des Bayerischen Heimatministeriums vom 12.2.2025
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