münchen.t-online - Nachrichten für München
Such Icon
münchen.t-online - Nachrichten für München
Such IconE-Mail IconMenü Icon


München

Polizeiaufgabengesetz: Verfassungsgericht Bayern prüft Rechtmäßigkeit


Klage von SPD und Grünen
Vor Gericht: Kippt nun das Polizeiaufgabengesetz?

Von t-online, dpa, cgo

Aktualisiert am 29.01.2025 - 14:50 UhrLesedauer: 2 Min.
imago images 0443729099Vergrößern des Bildes
Eine bayerische Polizeijacke (Symbolbild): Der Freistaat gilt als sicherstes Bundesland Deutschlands. Nun gibt es Streit um die Befugnisse der Beamten. (Quelle: IMAGO/Ulrich Wagner/imago)
News folgen

Mehr Befugnisse für die Polizei, weniger Schutz für Bürgerrechte? Bayerns Verfassungsgericht prüft eine umstrittene Regelung. Nun steht das Entscheidungsdatum fest.

In keinem anderen Bundesland hat die Polizei so weitreichende Befugnisse wie in Bayern. Möglich macht dies das Polizeiaufgabengesetz (PAG), das es den Beamten ermöglicht, präventiv einzugreifen – bevor überhaupt eine konkrete Gefahr besteht. Doch genau darum wird gestritten. Am Mittwochvormittag befasste sich der bayerische Verfassungsgerichtshof mit einer von SPD und Grünen eingereichten Klage – und hat ein Entscheidungsdatum festgelegt: Am 13. März will der Bayerische Verfassungsgerichtshof verkünden, ob ein umstrittener Kernpunkt des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes verfassungsgemäß ist. Diesen Termin nannte Gerichtspräsident Hans-Joachim Heßler nach einer mündlichen Verhandlung.

Bei dem Punkt, an dem sich auch SPD und Grüne stören, handelt es sich um eine bestimmte Regelung aus dem PAG, die lediglich zwei Wörter umfasst: "drohende Gefahr". Denn schon wenn die vorliegt, darf die bayerische Polizei laut Artikel 11 a PAG aktiv werden, "um den Sachverhalt aufzuklären und die Entstehung einer Gefahr für ein bedeutendes Rechtsgut zu verhindern". Gemeint sind Situationen, in denen (noch) keine konkrete Gefahr besteht, eine Straftat also (noch) nicht unmittelbar zu erwarten ist. Die Polizei darf auf dieser Grundlage auch ermitteln, ob überhaupt wirklich eine konkrete Gefahr droht. Dazu darf sie unter anderem Personenkontrollen und Aufenthaltsüberwachungen durchführen.

Zu viel Spielraum für die Polizei?

Die CSU will an den Regularien festhalten. Demnach warnt Bayerns Innenministerium vor einer "Schutzlücke", sollte das Gericht die Vorschrift kippen. Das Innenministerium verweist dabei auch auf polizeibekannte Gefährder, die Gewalt ankündigen, ohne Details zu nennen – hier sei ein frühzeitiges Einschreiten nötig.

Kritiker hingegen fürchten zu viel Spielraum für die Polizei – und eine Aushöhlung der Grundrechte. "Wenn Sie als Gartenbesitzer oft Dünger kaufen, kann es sein, dass eine Polizeidrohne über Ihr Haus fliegt", warnt SPD-Politiker Horst Arnold. "Es könnte ja sein, dass sie den Dünger zum Bombenbau nutzen könnten."

Bayern geht weiter als andere Bundesländer

Auch Sicherheitsexperten sehen die sogenannte Generalklausel im Polizeiaufgabengesetz kritisch: "Der Freistaat Bayern hat das Konzept der drohenden Gefahr in sein Polizeirecht übernommen, auf operative Befugnisse erweitert und auf die Verhinderung vergleichsweise weniger schwerer Straftaten erstreckt", sagt Tristan Barczak, Professor für Sicherheitsrecht an der Universität Passau. Mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit sei das "überaus problematisch". Ursprünglich sei die Regelung vom Bundesverfassungsgericht ausschließlich für den Bereich der Terrorbekämpfung abgesegnet worden.

Sollte der Verfassungsgerichtshof die Vorschrift für rechtswidrig erklären, müsste die Staatsregierung das PAG überarbeiten. Beobachter halten das jedoch für unwahrscheinlich. Sollte Bayern vor Gericht gewinnen, könnte die Klage weiter nach Karlsruhe gehen – SPD und Grüne haben bereits Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



Telekom