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München

Bayern: FDP darf bei Bundestagswahl mit Liste antreten


Bundestagswahl 2025
Bayern-FDP darf bei Bundestagswahl mit Liste antreten

Von dpa
Aktualisiert am 24.01.2025Lesedauer: 2 Min.
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24 Parteien wollen bei der Wahl am 23. Februar um die Gunst der Wähler im Freistaat buhlen – die FDP darf trotz einer Beschwerde aber mit einer Landesliste antreten (Symbolbild). (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand/dpa/dpa-bilder)
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Eine Beschwerde gegen die FDP-Landesliste ließ die Partei kurz vor der Wahl aufhorchen. Der Vorwurf: Das Verfahren verstoße gegen das Prinzip der geheimen Wahl. Nun gibt es eine Entscheidung.

Die FDP darf bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar im Freistaat mit ihrer Landesliste antreten. Das hat der bayerische Landeswahlausschuss einstimmig in öffentlicher Sitzung in München entschieden. Er wies damit eine eingereichte Beschwerde gegen das Aufstellungsverfahren der Liste zurück. "Die in dieser Beschwerde vorgebrachten Punkte führen nicht zu einem Mangel der Landesliste", sagte Landeswahlleiter Thomas Gößl.

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Beschwerde war in 14 Bundesländern eingelegt worden

Die Beschwerde war in 14 Bundesländern eingelegt worden. Demnach war auf den Nominierungsparteitagen gegen den Grundsatz der geheimen Wahl verstoßen worden. Statt auf vorgedruckten Stimmzetteln ein Kreuz zu setzen, sollten die Delegierten etwa handschriftlich "ja", "nein", "Enthaltung" oder den Namen der Kandidaten auf einen weißen Zettel schreiben. Zudem monierte der Beschwerdeführer, dass es bei den Aufstellungsversammlungen einen zu geringen Sitzabstand gegeben habe.

Nur Parteien mit zugelassener Liste per Zweitstimme wählbar

Wählerinnen und Wähler können ihre Zweitstimme nur Parteien geben, deren Landeslisten zugelassen wurden. Mit der Erststimme werden dagegen die Direktkandidaten des jeweiligen Wahlkreises gewählt.

Insgesamt hatten 24 Parteien ihre Teilnahme bei der anstehenden Bundestagswahl beantragt. Zur Bundestagswahl 2021 wurden in Bayern 26 Parteien mit Landeslisten zugelassen, 2017 waren es 21. Die Wahlbeteiligung hatte vor vier Jahren bei 79,9 Prozent gelegen (2017: 78,1 Prozent).

Rund 9,2 Millionen Menschen in Bayern dürfen Stimmen abgeben

Insgesamt sind im Freistaat rund 9,2 Millionen Menschen bei der Bundestagswahl stimmberechtigt. Darunter befinden sich 362.000 Erstwähler. Die Gemeinden im Freistaat wollen die Briefwahlunterlagen voraussichtlich ab dem 10. Februar versenden. Wegen des vorgezogenen Termins sind die Fristen in diesem Jahr deutlich kürzer als bisher.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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