In Innenstadt notwendig München hält zu Silvester an Verbotszonen für Böller fest
Feuerwerke sind ein beliebter, aber gefährlicher Silvesterbrauch. In vielen bayerischen Städten gibt es daher zum Jahreswechsel Zonen, in denen Böller verboten sind.
In vielen bayerischen Innenstädten gelten auch in diesem Jahr in der Silvesternacht wieder umfangreiche Böllerverbote. In München ist das Zünden von Feuerwerkskörpern bereits seit 2019 im gesamten Bereich innerhalb des Mittleren Rings untersagt, wie eine Sprecherin des Kreisverwaltungsreferats (KVR) auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur erklärte.
Besonders strenge Regeln gelten demnach an zentralen Orten wie dem Marienplatz, der angrenzenden Fußgängerzone und dem Viktualienmarkt, wo ein vollständiges Feuerwerksverbot gilt. Darüber hinaus ist der Einsatz von Pyrotechnik bundesweit in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Kirchen sowie bei brandempfindlichen Gebäuden wie Fachwerkhäusern verboten.
Noch keine Karte mit genauen Verbotszonen
Im vergangenen Jahr galten die Verbote konkret für den Marienplatz, den Rindermarkt, die Rosenstraße, die Kaufinger- und Neuhauser Straße, den Karlsplatz, die Weinstraße und die Dienerstraße. Eine aktuelle Karte für den Jahreswechsel 2024/2025 gibt es auf der Internetseite der Stadt noch nicht. Die rechtliche Grundlage für das Böllerverbot bildet das Landesstraf- und Verordnungsgesetz.
Wie die KVR-Sprecherin betonte, sei die Verbotszone in der dicht bebauten Innenstadt notwendig. "Das Polizeipräsidium München dokumentierte dort in der Vergangenheit bei spontanen Silvesterfeierlichkeiten zahlreiche Verstöße und gefährliche Situationen beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern." Zu den Vorfällen gehörten unter anderem gezieltes Werfen von Knallkörpern in Menschenmengen und gegenseitiges Beschießen mit Feuerwerkskörpern.
Feuerwerkskörper brauchen Zulassung
Gezündet werden dürfen dabei nur Feuerwerkskörper, die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zugelassen sind. Diese lassen sich am CE-Kennzeichen, einer vierstelligen Registrierungsnummer und deutschsprachigen Gebrauchshinweisen erkennen. Die Bundespolizei warnt eindringlich vor nicht zugelassener Pyrotechnik, die oft schwerste Verletzungen wie abgetrennte Finger oder Hände verursachen kann.
Feuerwerkskörper werden in Deutschland in vier Kategorien (F1 bis F4) eingeteilt. Produkte der Kategorien F1, wie Wunderkerzen oder Knallerbsen, und F2, wie Böller und Raketen, sind mit BAM- und CE-Kennzeichnung ohne spezielle Genehmigung erlaubt. Pyrotechnik der Kategorien F3 und F4 darf hingegen nur mit einer speziellen Erlaubnis verwendet werden. Die Bundespolizei warnt zudem vor gefälschten Kennzeichnungen auf illegalen Feuerwerksprodukten.
Zahlreiche Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz
Besonders an der bayerisch-tschechischen Grenze stellen Einsatzkräfte der Bundespolizei immer wieder gefährliche Pyrotechnik sicher. Häufig kaufen Einreisende diese in Nachbarländern ein und bringen sie ohne Zulassung nach Deutschland. Im Jahr 2023 registrierte die Bundespolizeidirektion München 395 Fälle von Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz – 2022 waren es noch 363 Fälle.
Ein aktueller Fall zeigt die Dimension des Problems: Ende November 2024 kontrollierte die Bundespolizei in Waldsassen (Landkreis Tirschenreuth) einen Autofahrer, der 42 Kilogramm nicht zugelassener Feuerwerkskörper im Kofferraum transportierte. Der 20-Jährige hatte die Raketen und Böller in Tschechien erworben. Die Beamten stellten die Pyrotechnik sicher und leiteten ein Strafverfahren gegen den Mann ein.
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- Mit Material der Deutschen Presse-Agentur