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München

Bayern: Altersgrenze von 65 Jahren bei Freiwilliger Feuerwehr soll fallen


Kabinett billigt Vorschlag
Altersgrenze von 65 Jahren bei der Feuerwehr soll fallen

Von dpa, t-online, gug

10.12.2024Lesedauer: 1 Min.
Feuerwehrmann am EinsatzfahrzeugVergrößern des Bildes
Ein Feuerwehrmann in Uniform (Symbolbild): Die Altersgrenze soll an das Rentenalter angepasst werden. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/dpa-bilder)
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Aktive der Freiwilligen Feuerwehren in Bayern müssen ihren Dienst derzeit noch bei Erreichen des Alters von 65 Jahren beenden. Das soll sich künftig ändern.

Für Einsatzkräfte der mehr als 7.000 Freiwilligen Feuerwehren in Bayern soll die Altersgrenze von 65 Jahren für den aktiven Dienst fallen. Das bayerische Kabinett billigte einen Vorschlag von Innenminister Joachim Herrmann (CSU), wonach die Altersgrenze künftig flexibel an das jeweilige Rentenalter angepasst werden soll. In begründeten Ausnahmefällen soll die Altersgrenze auch um bis zu drei Jahre verschoben werden können.

In Bayern sind derzeit weit mehr als 300.000 Männer und Frauen im aktiven Dienst bei Freiwilligen Feuerwehren ehrenamtlich tätig. Sie decken einen Großteil aller Einsätze ab. Bei Berufs- und Werksfeuerwehren sind dagegen nur etwa 5.000 Männer und Frauen im Einsatz.

Freie Wähler: Personalmangel schon jetzt spürbar

Der Vorschlag soll jetzt mit den beteiligten Verbänden erörtert werden, kündigte Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann nach einer Kabinettssitzung an. Anschließend werde er als Entwurf in den Landtag eingebracht.

Die Freien Wähler im bayerischen Landtag begrüßen die Billigung. "Die Funktionsfähigkeit der Feuerwehren ist Grundvoraussetzung, um die Bevölkerung bei Schadensereignissen versorgen und schützen zu können", sagt Fraktionssprecher für Rettungsdienste, Bernhard Heinisch. Die Freiwilligen Feuerwehren im Freistaat verzeichneten bereits jetzt einen Mangel beim Personal, der sich in Zukunft noch verschärfen könnte.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Pressemitteilung der Landtagsfraktion der Freien Wähler vom 10. Dezember 2024
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