Online-Shopping Verbraucherzentrale: Achtung vor Schnäppchen-Fallen
Vorweihnachtszeit ist Shoppingzeit: Doch die Münchner Verbraucherzentrale rät zu Vorsicht. Bei manchen Schnäppchen sollte man genauer hinschauen.
Aktions-Tage wie "Singles' Day", "Black Friday" oder "Cyber Monday" locken in Deutschland immer mehr Verbraucher mit vermeintlich hohen Rabatten. Doch die Verbraucherzentrale Bayern mit Sitz in München warnt vor Risiken und rät zu besonderer Vorsicht beim Online-Shopping.
Die Online-Schnäppchenjagd berge nicht nur Chancen auf gute Deals, sondern auch Gefahren, besonders durch betrügerische Händler. Gerade auf dem Amazon-Marktplatz seien bereits Fakeshops aufgefallen, die Käufer per Vorkasse zur Zahlung auffordern, jedoch keine Ware liefern. Daher empfehlen Verbraucherschützer, möglichst sichere Zahlungsarten wie Rechnung oder Lastschrift zu wählen.
Preisempfehlungen oft höher angesetzt
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) rät, nur auf verschlüsselten Plattformen einzukaufen und auf öffentliche WLAN-Netze zu verzichten. Zudem sollte der Onlineshop ein vollständiges Impressum sowie klare Widerrufs- und Datenschutzrichtlinien vorweisen. Auch bei ungewöhnlichen Bezahlmethoden wie Vorkasse oder Direktüberweisung sei Vorsicht geboten, um finanzielle Risiken zu vermeiden. In solchen Fällen gelte: besser Finger weg.
Viele Angebote basieren zudem auf Preisvergleichen mit der unverbindlichen Preisempfehlung (UVP), die oft höher angesetzt ist und nicht dem realen Marktpreis entspricht. Hier helfe es, die Preise vorab über mehrere Suchmaschinen zu prüfen. Auch Zeitdruck-Mechanismen wie ablaufende Lagerbestände oder Countdown-Uhren sollen Verbraucher zu schnellen Käufen verleiten. Die Verbraucherzentrale in München rät jedoch, sich davon nicht unter Druck setzen zu lassen.
Um zusätzliche Kosten und Datenfallen zu vermeiden, wird empfohlen, regelmäßig Cookies zu löschen und sparsam mit persönlichen Daten umzugehen. Auch das gesetzlich verankerte Widerrufsrecht könne genutzt werden, wenn sich ein Kauf als Fehlgriff entpuppe.
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- verbraucherzentrale-bayern.de: Mitteilung vom 24.10.2024