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München: Tödlicher Streit im Alten Botanischen Garten – grausame Details


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Passanten liefen einfach vorbei
Neue Details zu brutaler Attacke im Alten Botanischen Garten


01.10.2024Lesedauer: 3 Min.
Tötungsdelikt im Alten Botanischen Garten in MünchenVergrößern des Bildes
Beamte der Polizei am Tatort (Archivbild): Das Opfer erlag im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen. (Quelle: Peter Kneffel/dpa/dpa-bilder)

Im Fall des tödlichen Streits im Alten Botanischen Garten werden neue Details zum Tathergang bekannt. Der Hauptverdächtige wurde zuvor in Düsseldorf geschnappt.

Fünf Tage nach der tödlichen Auseinandersetzung im Alten Botanischen Garten in München hat die Polizei den Haupttatverdächtigen festgenommen. Der Gesuchte sei mit Unterstützung von Zielfahndungskräften aus Nordrhein-Westfalen am Montagmittag in einem Flixbus in Düsseldorf festgenommen worden, erklärte Stephan Beer, Leiter der Münchner Mordkommission, am Dienstag auf einer Pressekonferenz. Wohin der Mann, ein 30 Jahre alter Pole, wollte, sei noch unklar.

Zugleich nannte Beer neue, teils erschreckende Details zum Tathergang am vergangenen Mittwoch. Aufgrund der Videoüberwachung in der als Brennpunkt geltenden Grünanlage konnte die Tat minutiös nachvollzogen werden. Das spätere Opfer war demnach um 9.53 Uhr mit einer vierköpfigen Gruppe in einen verbalen Streit geraten. Dabei soll der 57-Jährige den vier Männern den Mittelfinger gezeigt haben. Eine Geste, welche möglicherweise zu seinem Todesurteil geworden sein könnte.

Denn anschließend schlug zunächst der Hauptverdächtige dem Mann mit der Hand gegen die Kopfseite, ehe ihm ein zweiter Beschuldigter gegen das Gesäß trat. Nachdem die Gruppe von ihrem Opfer abgelassen hatte, kam der 30-Jährige wenige Minuten später noch einmal zurück und verpasste dem 57-Jährigen gegen 10 Uhr einen einzelnen Tritt gegen den Kopf.

Ermittlungen wegen Körperverletzung mit Todesfolge

Rund 15 bis 17 Minuten sei das Opfer anschließend regungslos auf dem Boden gelegen, ehe jemand den Notruf verständigte, sagte Beer. Zwar sei auf den Bildern der Überwachungskameras zu sehen, dass immer wieder Passanten an dem Verletzen vorbeigingen, doch helfen wollte ihm augenscheinlich niemand. Ein Mann klaute ihm sogar noch das Handy.

Lediglich der Hauptverdächtige sei noch einmal zu seinem Opfer gegangen und habe diesem eine Flüssigkeit ins Gesicht geschüttet. "Das werten wir derzeit als Erste-Hilfe-Maßnahme", erklärte der Mordermittler.

Tritt gegen Kopf nicht die Todesursache

Der 57-Jährige erlag schließlich in einem Münchner Krankenhaus seinen schweren Verletzungen. Gegen den Haupttatverdächtigen wird inzwischen jedoch nicht mehr – wie zu Anfang – wegen eines Tötungsdelikts ermittelt, sondern wegen Körperverletzung mit Todesfolge. "Wenn einer stirbt, ist es nicht gleich Mord", erklärte Oberstaatsanwältin Anne Leiding von der Staatsanwaltschaft München I. Man gehe derzeit davon aus, dass der 30-Jährige nicht mit Tötungsvorsatz gehandelt habe.

Anders als zunächst berichtet, starb das Opfer nicht infolge der stumpfen Gewalt gegen den Kopf. Der Tritt sei nicht die Todesursache gewesen, sagte Beer. Im Rahmen der Obduktion sei ein Herzinfarkt sowie ein mögliches Ersticken aufgrund der daraufhin erschlafften Zunge diagnostiziert worden.

Im Falle einer Verurteilung könnte dem Täter laut Leiding aber dennoch eine "mehrjährige Haftstrafe" drohen. Zumal dieser bereits in der Vergangenheit mehrfach wegen Körperverletzungsdelikten polizeilich in Erscheinung getreten war.

Videoüberwachung war "der Schlüssel zum Erfolg"

Vernommen wurde der Haupttatverdächtige bislang noch nicht, da noch auf seinen Strafverteidiger gewartet werden müsse. Gegen den Mann, welcher dem Opfer in das Gesäß getreten hatte, wurde ein Strafverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet. Der 35-Jährige war noch am Tatort festgenommen worden, kam nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen aber wieder auf freien Fuß. Die beiden anderen Männer der Vierergruppe gelten laut Beer nur als Zeugen.

Im Zusammenhang mit dem schnellen Fahndungserfolg unterstrich der Mordermittler die große Bedeutung der polizeilichen Videoüberwachung im Alten Botanischen Garten. Diese sei "der Schlüssel zum Erfolg" gewesen. Der Fall zeige, wie "wichtig und unabdingbar" die Videoüberwachung vor Ort sei. Insbesondere für die Tataufklärung und die Beweisführung. "Ein Bild sagt mehr als 1.000 Worte", betonte Beer.

Ob den Passanten, welche dem auf dem Boden liegenden Verletzen nicht geholfen hatten, strafrechtliche Konsequenzen drohen könnten, ist noch unklar. Unterlassene Hilfeleistung sei ein möglicher Straftatbestand, sagte Oberstaatsanwältin Leiding. Die Schwierigkeit bei der rechtlichen Einordnung sei allerdings, dass es im Alten Botanischen Garten immer wieder vorkomme, dass Menschen auf dem Boden liegen. "Regungslos heißt nicht gleich hilflos."

Verwendete Quellen
  • Reporter vor Ort
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