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München

Prozess in München: Jens Lehmann bekennt sich schuldig


Verhandlung am Landgericht
Kettensägen-Prozess: Jens Lehmann bekennt sich schuldig

Von t-online, pst

Aktualisiert am 27.09.2024 - 11:47 UhrLesedauer: 2 Min.
imago images 1051015016Vergrößern des BildesJens Lehmann im Gerichtssaal. (Quelle: IMAGO/Frank Hoermann / SVEN SIMON/imago)

Hat Jens Lehmann den Dachbalken seines Nachbarn durchgesägt? Diese Frage steht im Zentrum eines neu aufgelegten Prozesses vor Gericht.

Unter großem Medieninteresse hat am Freitagmorgen die nächste Runde im Prozess gegen den früheren Nationaltorwart Jens Lehmann am Landgericht in München begonnen. Lehmann wird unter anderem vorgeworfen, mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt zu haben.

Am 22. Dezember vergangenen Jahres war er deswegen vom Amtsgericht Starnberg wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2.000 Euro verurteilt worden – also insgesamt 420.000 Euro. Es ist der Berufungsprozess in diesem Fall. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Lehmann hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt; darum ist es nicht rechtskräftig geworden.

Bereits nach einer halben Stunde deutet sich ein schnelles Ende der Verhandlung am Freitag an. Lehmann akzeptiert den Schuldspruch des Gerichts aus erster Instanz wegen Sachbeschädigung und versuchten Betrugs. Nun soll es nur noch um die Höhe der Strafe gehen.

Der Strafrahmen, den das Gericht nun nach der Einigung in Aussicht stellte, beträgt 130 bis 170 Tagessätze zu je 900 Euro. Damit kann Lehmann auf eine deutlich geringere Geldstrafe hoffen.

Anwaltlich vertreten wird Lehmann, der am Freitag auch persönlich vor Gericht erschient, von neuen Anwälten im Vergleich zu Starnberg. An seiner Seite ist Rechtsanwalt Florian Ufer.

Erst vor wenigen Tagen Trunkenheit am Steuer

Unterdessen droht Jens Lehmann ein neues Strafverfahren – wegen Trunkenheit am Steuer, inklusive Geldstrafe und Fahrverbot. Erst in dieser Woche war er nach einem Besuch des Oktoberfests von der Polizei angehalten worden. Dabei sollen die Beamten bei dem Vize-Weltmeister von 2002 deutlichen Alkoholgeruch sowie einen unsicheren Gang wahrgenommen haben. Ein durchgeführter Atemalkoholtest habe jedoch kein verwertbares Ergebnis gebracht, woraufhin eine Blutabnahme angeordnet worden sei und Lehmanns Führerschein sichergestellt wurde.

Verwendete Quellen
  • Reporter vor Ort
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