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München

München: Mann belästigt zwei Frauen sexuell in der S-Bahn


Zeigte sein Geschlechtsteil
Nach "Grabsch-Attacke": 60-Jähriger wird Haftrichter vorgeführt

Von t-online, SK

01.08.2024Lesedauer: 1 Min.
Die Bundespolizei hat einen betrunkenen Mann festgenommen, der zwei Frauen in der S-Bahn sexuell belästigt hat.Vergrößern des BildesDie Bundespolizei hat einen betrunkenen Mann festgenommen, der zwei Frauen in der S-Bahn sexuell belästigt hat. (Quelle: Bundespolizei München)

Ein 60-Jähriger wird in einer Münchner S-Bahn auffällig und belästigt zwei Frauen sexuell. Jetzt wird der Mann dem Haftrichter vorgeführt.

Ein 60-jähriger Mann hat am Mittwochmorgen zwei Frauen am Bahnhof Laim sexuell belästigt. Nach Angaben der Bundespolizei war der Mann zum Zeitpunkt des Vorfalls (kurz nach 10 Uhr) stark alkoholisiert. In der S-Bahn S1 in Richtung Leuchtenbergring soll er zuerst einer 30-Jährigen an den Oberschenkel und anschließend unter ihrem Rock an den Po gefasst haben.

Besonders brisant: Die 30-jährige Betroffene aus Bogenhausen war in Begleitung von 18 Kindern unterwegs – sie arbeitet als Erzieherin. Sie versuchte noch, sich den Berührungen des Täters zu entziehen. Bei seiner Flucht aus der S-Bahn entblößte sich der Mann noch vor einer 35-Jährigen und zeigte ihr sein Geschlechtsteil.

Stark alkoholisierter Mann begrabscht Frauen in S-Bahn

Nach den Übergriffen floh der Mann im Bahnhof Laim über die Gleise. Eine Streife der Landespolizei stellte den 60-Jährigen. Bei seiner Festnahme stellten die Beamten einen Alkoholpegel von 2,64 Promille fest. Die alarmierte Bundespolizei, zuständig für Vorgänge auf Bahnanlagen, nahm schließlich den wohnsitzlosen Mann in Gewahrsam. Die Staatsanwaltschaft München I ordnete eine Blutentnahme an und beschloss seine Vorführung vor dem Haftrichter.

Laut Polizei ist der Täter bereits in der Vergangenheit durch Eigentumsdelikte straffällig geworden. Trotz mehrfacher polizeilicher Auffälligkeit verfügt er über eine Duldung für seinen Aufenthalt in Deutschland.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Bundespolizei vom 1. August 2024
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