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München

Bayern: Mehr Musik-Events ohne Gema-Kosten


Freistaat übernimmt Gebühren
Mehr Musik-Events ohne Gema-Kosten: Wer profitiert

Von dpa
17.06.2024Lesedauer: 1 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:240617-99-431543Vergrößern des Bildes
Die Blaskapelle Maisach bei einer Parade: Bayern weitet die Übernahme von Gema-Gebühren aus (Quelle: Felix Hörhager)

Viele Vereine in Bayern können aufatmen: Der Freistaat weitet die Übernahme von Gema-Gebühren aus. Ab 2024 profitieren deutlich mehr Organisationen von der Regelung.

Der Freistaat möchte künftig für noch mehr Vereine die Gema-Gebühren übernehmen. Der im vorigen Jahr geschlossene Pauschalvertrag mit der Verwertungsgesellschaft werde rückwirkend zum 1. Januar 2024 erweitert, teilte Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) am Montag mit.

"Kamen bisher ausschließlich eingetragene und gemeinnützige Vereine in den Genuss einer Übernahme von Gema-Gebühren, so profitieren nunmehr auch Sport- und Schützenvereine, Feuerwehren, Hilfsorganisationen sowie Kulturvereine", sagte Stolz. Auch Blasmusik gehört demnach dazu.

Nur unter einer Bedingung

Der Kreis umfasst laut Stolz künftig alle Organisationen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Künftig seien auch mehr Veranstaltungen auf größerer Fläche möglich, ohne dass zusätzliche Kosten oder überbordende Bürokratie anfielen. Nach Angaben von Tobias Gotthardt (Freie Wähler), Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, umfasst die neue Regelung nun bis zu vier Veranstaltungen auf einer Fläche von jeweils bis zu 500 Quadratmetern.

Die Staatsregierung hatte im Frühjahr 2023 bekanntgegeben, dass Vereine ihre Kosten für Gema-Gebühren künftig vom Freistaat bezahlen lassen können. Die Vereinbarung umfasste zunächst bis zu zwei Veranstaltungen mit einer Fläche von maximal 300 Quadratmetern – innen wie außen. Bedingung ist weiterhin, dass für das Event keine Eintrittsgebühren verlangt werden.

Gema-Gebühren werden grundsätzlich fällig, wenn Musik öffentlich genutzt wird. Im Einzelhandel muss zum Beispiel für Hintergrundmusik auf einer Verkaufsfläche von bis zu 200 Quadratmetern nach Angaben der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) eine Gebühr von etwa 25 Euro pro Monat entrichtet werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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