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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Mangelnde Hygiene Familie bricht Urlaub vorzeitig ab und klagt auf Schadensersatz
Ein Urlaub in der Türkei endet für eine Familie mit einem Magen-Darm-Infekt. Deshalb klagt sie vor dem Amtsgericht auf Schadensersatz- und Rückzahlungsansprüche.
Es sollte ein erholsamer Urlaub werden, stattdessen endete er mit einer Magen-Darm-Erkrankung. Eine Familie hatte eine einwöchige Pauschalreise im Juli 2022 nach Antalya gebucht – zum Preis von 3.922 Euro. Die Reise fand jedoch ein jähes Ende, als die Familie nach einigen Tagen an Übelkeit und Erbrechen litt. Laut dem Kläger seien diese Symptome auf die unzureichende Hygiene im Hotel zurückzuführen gewesen. Die Familie klagte deshalb im vergangenen August vor dem Amtsgericht München auf Schadensersatz- und Rückzahlungsansprüche.
Schon kurz nach Ankunft in dem Hotel machte die Familie eine ekelerregende Entdeckung: In der Nähe des Pools befand sich Erbrochenes, das laut dem Kläger nicht direkt beseitigt wurde. Außerdem sei das Essen, insbesondere Ei- und Fischgerichte, nicht vollständig gegart gewesen, sondern teilweise noch roh und zum Verzehr nicht geeignet. Auch habe das Essen optisch keinen frischen Eindruck gemacht. Der Kläger beteuerte zudem, dass im Hotel weitere Gäste an derselben Krankheitssymptomatik gelitten hätten.
Kläger fordert Schadensersatz in Höhe von knapp 4.000 Euro
Wie das Amtsgericht in einer Pressemitteilung mitteilt, forderte der Kläger die Rückzahlung der Hälfte des Reisepreises, Ersatz für vertane Urlaubszeit sowie den Ersatz der Behandlungskosten vor Ort und der Kosten für die vorzeitige Rückreise. Die Beklagte hingegen bestritt die Mangelhaftigkeit der Reiseleistungen, insbesondere die unhygienischen Zustände und das gesundheitsbedenkliche Essen. Das Amtsgericht wies die Klage ab.
Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass nicht belegt werden könne, dass die behauptete Pflichtverletzung zu dem eingetretenen Schaden geführt hat. Außerdem müsse der zu ersetzende Schaden auf einem Mangel beruhen, der bewiesen werden müsse. Ein weiteres Argument war, dass nicht gänzlich auszuschließen sei, dass die Ursache für die Magen-Darm-Erkrankung auch auf etwas anderes als mangelnde Hygiene und das Essen zurückzuführen sei. Das Urteil ist rechtskräftig.
- Pressemitteilung des Amtsgerichts München, vom 3. Juni 2024