Vor der Staatskanzlei Protest gegen Genderverbot in luftiger Höhe

Seit Montag ist in Bayern das Genderverbot in Kraft. Damit wollen sich zwei junge Menschen nicht abfinden. Sie klettern auf die Fahnenmasten vor der Staatskanzlei.
Zwei Schülerinnen haben am Mittwoch mit einer waghalsigen Aktion gegen das seit dem 1. April in Bayern geltende Genderverbot protestiert. Sie hängten ein Banner mit der Aufschrift "*innen" zwischen zwei Fahnenmasten vor der Staatskanzlei in München auf. Oben angekommen setzten sie sich in selbst installierte Schaukeln zu dem Banner.
Mit ihrer Aktion wollten Juna Stepovic und Sky Lutzen "andere Schüler*innen, Auszubildende und Student*innen auffordern, in Klausuren sowie im Alltag weiter zu gendern, um sich gegen Diskriminierung auszusprechen", äußerten sie nach ihrem Protest. Nach etwa zwei Stunden wurden sie von der Feuerwehr sicher auf den Boden zurückgebracht.
Schülerinnen kritisieren Genderverbot scharf
Stepovic kritisierte das Verbot scharf. Sie finde es unfassbar, dass Bayern das Gendern verbietet und so die Diskriminierung durch das generische Maskulinum fördern will. "Damit sollen systematisch Menschen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen, aus der Sprache ausgeschlossen werden." Sie beklagte ebenfalls eine Diskriminierung von weiblich gelesenen Personen und warnte vor einer Ausgrenzung queerer Schüler*innen.
Lutzen hob hervor: "Wegen der anstehenden Prüfungen bleibt nicht viel Zeit für Protest. Trotzdem ist es mir wichtig, auf das Thema aufmerksam zu machen." Auch wenn dies bedeute, "dass ich auf einer Schaukel für Mathe lernen muss".
Abi- und Abschlussprüfungen für Protest nutzen
Beide betonten die Wichtigkeit der freien Entscheidung beim Gebrauch von geschlechtersensibler Sprache und forderten alle Beteiligten im Bildungsbereich dazu auf, sich nicht einschränken zu lassen. Die bevorstehenden Abitur- und Abschlussprüfungen sehen sie als Möglichkeit zur Verdeutlichung ihres Protests.
Das Genderverbot, das seit Monatsbeginn an Bayerns Schulen besteht, verbietet die Benutzung von geschlechtersensibler Sprache an Schulen, Hochschulen und Behörden. In der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates ist festgelegt: "Mehrgeschlechtliche Schreibweisen durch Wortbinnenzeichen wie Genderstern, Doppelpunkt, Gender-Gap oder Mediopunkt sind unzulässig."
- Nachrichtenagentur dpa
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