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München

Cannabis-Legalisierung: Bayern plant Einsatz von Kontrolleinheit


Freistaat gegen neues Gesetz
Im Falle von Legalisierung: Bayern will Cannabis-Kontrolleure einsetzen

Von dpa
Aktualisiert am 28.09.2023Lesedauer: 1 Min.
Cannabis-JointVergrößern des Bildes
Eine Frau hält einen Joint in der Hand. (Quelle: Annette Riedl/dpa/dpa)
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Bayern bereitet sich auf den Fall einer Legalisierung von Cannabis vor. Durch eine "zentrale Kontrolleinheit" soll der Konsum der Droge eingedämmt werden.

Für den Fall einer Cannabis-Legalisierung will Bayern den Konsum mit einer "zentralen Kontrolleinheit" eindämmen. "Diese Kontrolleinheit soll durch einen strengen Vollzug des Cannabis-Gesetzes der Bundesregierung durch den Freistaat den Konsum dieser gefährlichen Droge eindämmen und so weit wie möglich verhindern", kündigte Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Donnerstag an.

Die Einheit solle für die Erteilung von Erlaubnissen für Anbauvereinigungen sowie für deren Überwachung zuständig sein. Weitere Details seien noch in Abstimmung. Darüber hinaus behält sich Bayern vor, alle infrage kommenden juristischen Schritte zu ergreifen, um gegen das Gesetz vorzugehen, sollte es in Kraft treten. "Denn das Vorhaben der Berliner Ampel bedroht die Gesundheit insbesondere junger Menschen", sagte Holetschek.

Vorhaben muss noch durch Bundestag und Bundesrat

Am Freitag hat der Bundesrat Gelegenheit, zu den Plänen der Ampel-Regierung für eine Cannabis-Freigabe Stellung zu nehmen. Bayern will in der Länderkammer "einen Plenarantrag stellen, mit dem der Gesetzentwurf vollständig abgelehnt wird".

Der Gesetzentwurf für eine teilweise Cannabis-Legalisierung wurde Mitte August von der Ampel-Regierung auf den Weg gebracht. Gesundheitsminister Karl Lauterbach sprach von einer "Wende in der Drogenpolitik" und zeigte sich überzeugt, dass damit der Schwarzmarkt eingedämmt, Drogenkriminalität bekämpft und der Gesundheitsschutz erhöht werden kann.

Das Vorhaben muss noch durch Bundestag und Bundesrat. In der Länderkammer ist es nach Aussage von Lauterbach aber nicht zustimmungspflichtig und kann daher nicht gestoppt werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.
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