Verdacht der Geldwäsche Überraschende Wende im Fall Usmanow: Durchsuchungen rechtswidrig
Ermittelt wurde wegen Geldwäscheverdachts: Nun entschied ein Gericht, dass Razzien am Tegernsee unzulässig waren.
Der russisch-usbekische Oligarch Alischer Usmanow hat vor Gericht einen Teilerfolg erstritten. Das Landgericht in Frankfurt am Main erklärte Durchsuchungen von Wohnungen und einer Jacht für rechtswidrig, die im September im Rahmen von Ermittlungen wegen Geldwäsche gegen ihn stattgefunden hatten. Eines der durchsuchten Objekte war eine Villa in Rottach-Egern am Tegernsee, die dem Unternehmer Usmanow zugerechnet wird. Wie die Rechtsanwälte Peter Gauweiler und Thomas Fischer am Freitag in München mitteilten, sah das Gericht keinen Anfangsverdacht der Geldwäsche gegen Usmanow.
Die Anwälte beraten demnach die usbekische Botschaft. Ein Sprecher der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP, dass das Landgericht mehrere Durchsuchungsbeschlüsse auf eine Beschwerde hin aufgehoben habe. Er nannte jedoch keine Namen. Im September 2022 waren Anwesen in Rottach-Egern am Tegernsee und im Taunus sowie in Bremen die Jacht "Dilbar" durchsucht worden.
"Kein Anfangsverdacht wegen Geldwäsche vorgelegen"
Auch die Staatsanwaltschaft München II hatte im Rahmen von Ermittlungen gegen Usmanow Objekte durchsuchen lassen. Dabei ging es um andere Vorwürfe. Über diese Durchsuchungen entschied das Frankfurter Gericht aber nicht. Zuerst berichtete der "Spiegel" über die Gerichtsentscheidung. Für die Durchsuchungen bei Usmanow habe kein Anfangsverdacht wegen Geldwäsche vorgelegen, zitiert der "Spiegel" aus der Entscheidung des Gerichts. In ihrer Begründung stellte die Kammer demnach auch gravierende Mängel in den von der Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft beantragten Durchsuchungsbeschlüssen fest.
- Mit Material der Nachrichtenagentur AFP
- spiegel.de: "Gericht erklärt Durchsuchungen bei Oligarch Usmanow für rechtswidrig" vom 26.05.2023
- welt.de: "Gericht erklärt Razzien beim "Oligarchen vom Tegernsee" für unzulässig" vom 26.05.2023