Oktoberfest Skandal-Wirt kämpft vor Gericht weiter
Der umstrittene Wiesnwirt Peter Reichert will nach massiven Vorwürfen vor Gericht weiterkämpfen. Einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft will er nicht akzeptieren.
Der Gastronom Peter Reichert legt Einspruch gegen einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft München ein. Das bestätigt eine Sprecherin des Amtsgerichts in München t-online auf Nachfrage. Damit könnte es zu einer mündlichen Anhörung vor dem Gericht kommen.
Unklar ist bislang, wann die mündliche Verhandlung terminiert wird und wie viel Zeit diese in Anspruch nimmt. Ob der Prozess noch vor dem Start des Oktoberfests am 16. September stattfindet – darüber lässt sich derzeit nur spekulieren, heißt es aus dem Gericht. Beim Prozess können auch Zeugen befragt und Fotobeweise vorgelegt werden.
Durch den Gerichtstermin könnte der Gastronom auch Zeit gewinnen. Denn nach dem Urteil könnte Peter Reichert noch weitere Rechtsmittel (Berufung und Revision) einlegen.
Strafbefehl wegen Schädlingsbefall
Bei den aktuellen Vorwürfen der Staatsanwaltschaft geht es um "gravierende Hygienemängel, bis hin zum Schädlingsbefall" in seinem Festzelt und Wirtshaus, wie einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft vom Freitag zu entnehmen ist. In einer Pressekonferenz entschuldigte sich der Wiesnwirt vergangene Woche für seine Versäumnisse. Verdorbene Lebensmittel habe er allerdings nie vorsätzlich an die Kunden weitergegeben.
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Dabei handelt es sich allerdings nicht um den ersten Fehltritt des Münchner Festzeltbetreibers. Er schlug unter anderem einem Mitarbeiter auf dem größten Volksfest der Welt ins Gesicht. Das Verfahren wurde allerdings unter einer Geldauflage eingestellt.
Reicherts Zukunft noch unklar
Außerdem wurden Vorwürfe gegen den Wirt laut, als er die traditionelle Münchner Blaskapelle Josef Menzl mit einer Partyband austauschte. Auch das Ergebnis einer Zollrazzia in seinem Wirtshaus ("Donisl") in der Münchner Altstadt steht noch aus, wie Wiesnchef Clemens Baumgärtner (CSU) im Gespräch mit t-online bestätigte.
Aufgrund des Strafbefehls wollte der Wiesnchef Clemens Baumgärtner (CSU) die Zuverlässigkeitsprüfung durch das Kreisverwaltungsreferat nochmals "anstoßen", wie er im Gespräch mit t-online berichtete. Denn die Entscheidung sei den Bürgern schwer vermittelbar. Erkennt das Kreisverwaltungsreferat Reichert die Zuverlässigkeit ab, dürfte er sein Lokal und das Wiesn-Festzelt nicht weiterführen.
- Gespräch mit Gerichtssprecherin
- Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft vom 21.04.2023
- Eigene Recherchen