Bayerisches Klimaschutzgesetz Die Deutsche Umwelthilfe verklagt den Freistaat

Bis 2040 will der Freistaat Bayern klimaneutral werden, das ist gesetzlich festgehalten. Der Lobbyverein Deutsche Umwelthilfe kritisiert die Bemühungen als unzureichend.
Die Deutsche Umwelthilfe hat den Freistaat verklagt: Er soll sein Klimaschutzprogramm so nachbessern, dass die Klimaschutzziele auch erreicht werden. Ob diese Klage überhaupt zulässig ist, wird laut eines Berichts des Bayerischen Rundfunks (BR) in der mündlichen Verhandlung jedoch der erste strittige Punkt sein.
Denn das von der Koalition aus CSU und Freien Wählern verabschiedete bayerische Klimaschutzgesetz enthält einen Artikel "Ausschluss der Klagbarkeit". Darin steht: "Subjektive Rechte und klagbare Rechtspositionen werden durch oder auf Grund dieses Gesetzes nicht begründet." In den Anhörungen im Landtag zu dem Gesetz hatten Experten gerade dessen fehlende Verbindlichkeit kritisiert.
Die Deutsche Umwelthilfe argumentiert nun, dass der Freistaat eine Klage gegen sein Gesetz gar nicht ausschließen konnte, weil das Verbandsklagerecht durch Bundesgesetz und EU-Recht begründet werde. Ansatzpunkt der Klage ist das im Klimaschutzgesetz vorgesehene bayerische Klimaschutzprogramm, das in seiner jetzigen Form nicht ausreiche. Das hatte auch die Landtagsanhörung laut "BR" ergeben. Das Urteil der Mehrzahl der geladenen Sachverständigen lautete: Ein klimaneutrales Bayern bis 2040 ist damit nicht zu erreichen.
Freistaat verweist auf jährliche Fortschrittsberichte beim Klimaschutz
Das bayerische Umweltministerium sieht das anders: "Aus Sicht des Freistaats ist die Klage unzulässig und daher abzuweisen", zitiert der "BR" einen Sprecher. Das bayerische Klimaschutzprogramm sei mit rund 150 Maßnahmen umfassend ausgestaltet und werde künftig regelmäßig aktualisiert.
Das Programm enthält eine Vielzahl an Klimaschutz-Maßnahmen, etwa die Solardachpflicht oder Projekte zur Wiedervernässung von Mooren. Nur gibt es keinerlei Berechnungen zur Wirksamkeit dieser Maßnahmen. Und auch die eingesparten CO2-Emissionen sind nicht aufgeführt. Der Sprecher des Umweltministeriums verweist im Gespräch mit dem "BR" darauf, dass es zur Erfolgskontrolle einen Koordinierungsstab und jährliche Fortschrittsberichte gebe.
Die Deutsche Umwelthilfe zieht seit Jahren vor die Gerichte, weil aus ihrer Sicht zum Klima- oder Umweltschutz notwendige Gesetze nicht eingehalten werden. Kritiker werfen ihr immer wieder vor, ein fragwürdiges Geschäftsmodell mittels Abmahngebühren zu betreiben.
- br.de: "Klimaschutz in Bayern: Umwelthilfe verklagt Staatsregierung"
- cicero.de: "Das fragwürdige Geschäftsmodell der Umwelthilfe"
- stmuv.bayern.de: "Bayerisches Klimaschutzgesetz"