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"Strabs"-Bescheide und -Rückzahlungen für 2022 angekündigt


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"Strabs"-Bescheide und -Rückzahlungen für 2022 angekündigt

Von dpa
24.11.2021Lesedauer: 2 Min.
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Rund 14.500 Bürger, die eine Rückerstattung von früher gezahlten Straßenausbaubeiträgen beantragt haben, sollen nach einiger Verzögerung nun im ersten Quartal 2022 die Bescheide bekommen. Die Härtefallkommission, die die Anträge prüfe, sei trotz aller Schwierigkeiten bei der Bearbeitung weit vorangekommen und steuere mit Nachdruck auf den Abschluss zu, teilten Innenminister Joachim Herrmann (CSU) und Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) am Mittwoch mit. Nach Angaben des Kommissionsvorsitzenden Heinz Fischer-Heidlberger sollen noch in diesem Jahr alle Anträge abschließend entschieden werden und dann die Bescheide ergehen.

Seit dem 1. Januar 2018 werden in Bayern keine Straßenausbaubeiträge von Grundstückseigentümern für die Sanierung benachbarter Straßen, Wege oder Beleuchtung mehr erhoben. Wer in den vier Jahren zuvor solche Beiträge - kurz "Strabs" - zahlen musste, konnte bis 31. Dezember 2019 einen Antrag auf Teilrückerstattung stellen. Um eine Rückzahlung zu bekommen, mussten die Antragsteller aber nachweisen, dass sie durch die Zahlung eine unbillige Härte erfahren, also einen unangemessenen finanziellen Nachteil erlitten haben. Die eigens dafür eingesetzte Härtefallkommission musste all diese Fälle prüfen - etwa anhand verschiedner Kriterien, etwa der zeitlichen Nähe des Bescheids zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und die jeweiligen Einkommensverhältnisse. Insgesamt hat der Freistaat für die "Strabs"-Rückzahlungen 50 Millionen Euro bereitgestellt.

"Es freut mich für viele tausend Hauseigentümer, die jetzt Straßenausbaubeiträge rückerstattet bekommen, insgesamt 50 Millionen Euro", erklärte Aiwanger und betonte: "Es war ein langjähriger und komplizierter Prozess, der jetzt dem guten Ende entgegengeht."

Laut Fischer-Heidlberger wurden aus knapp 14.500 Formblattanträgen bislang knapp 20.000 Anträge im rechtlichen Sinn herausgearbeitet. Alle Einzelfälle müssten in einer Gesamtschau bearbeitet und entschieden werden. "Das Verfahren war auch deshalb so kompliziert, weil die Anträge oft unvollständig gestellt wurden", erklärte er. Bei rund zwei Drittel der Anträge hätten Informationen und Unterlagen nachgefordert werden müssen. "Das hat viel Zeit gekostet."

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