München Statistik 2020: Mehr Urteile wegen Cyberkriminalität
Cyberkriminalität beschäftigt Ermittler und Gerichte immer stärker. 2020 seien deshalb in Bayern 22 Täter rechtskräftig verurteilt worden, 46 Prozent mehr als im Jahr zuvor, sagte Justizminister Georg Eisenreich (CSU) bei der Vorstellung der Strafverfolgungsstatistik am Mittwoch in München. Mehr Urteile gab es auch bei Sexualstraftaten wie dem sexuellen Missbrauch von Kindern. Auch die Corona-Pandemie spiegelte sich in den Urteilen wieder. So gab es der Statistik zufolge 70 Urteile wegen Subventionsbetrug, während es 2019 gerade mal 14 waren.
Insgesamt wurden 2020 fast 117.000 Menschen rechtskräftig in Bayern verurteilt, darunter mehr als 82 Prozent Männer. 2019 lag die Zahl der Verurteilten bei 121.250. Fast 90.000 Mal wurden Geldstrafen verhängt. Mehr als 16.000 Verurteilte bekamen eine Freiheitsstrafe, die aber bei mehr als 63 Prozent zur Bewährung ausgesetzt wurde. In rund einem Viertel der Fälle ging es um Delikte im Straßenverkehr, gefolgt von Vermögens- und Eigentumsdelikten sowie an dritter Stelle Diebstahl und Unterschlagung. 4,2 Prozent aller Verurteilten waren zwischen 14 und 17 Jahren, 7,4 Prozent zwischen 18 und 21 Jahren.
Dringenden Nachbesserungsbedarf sieht Eisenreich im Zusammenhang mit Missbrauchsabbildungen von Kindern - hier gab es 2020 in Bayern 473 Urteile (2019: 373). Dieses Material werde im Internet vor allem über Foren weltweit verbreitet. Er forderte, für die Betreiber solcher Austauschforen die Mindeststrafe zu erhöhen. "Wer einen Marktplatz für Pädokriminelle betreibt, gehört für mindestens drei Jahre hinter Gitter", sagte der Minister.
Auch bei Cyberangriffen ist nach Ansicht Eisenreichs vieles reformbedürftig. Kriminelle richteten hier enorme finanzielle Schäden an, allein 220 Milliarden Euro im Jahr bei der deutsche Wirtschaft. Wenn durch solche Taten etwa Beatmungsgeräte in Kliniken ausfielen, könnten sie sogar Menschenleben kosten. Die Straftatbestände stammten aber zum Teil noch aus den 1980er Jahren, der Strafrahmen liege zum Teil im Bagatellbereich. So könne ein Dieb von Gegenständen höher bestraft werden als jemand, der Daten stehle.
Eisenreich forderte, die Strafrahmen anzuheben und beim Ausspähen von Daten oder Datenhehlerei bereits den Versuch unter Strafe zu stellen. Zudem müsse das Unrecht bei Angriffen auf kritische Infrastrukturen besonders geahndet werden.