Mehr als 150 Journalistinnen und Journalisten berichten rund um die Uhr für Sie über das Geschehen in Deutschland und der Welt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online.Streit landet vor Gericht Seniorin bekommt Hausverbot im Supermarkt

Eine Münchnerin klagte gegen einen Münchner Supermarkt – dieser wollte sie wegen Beleidigungen und Fehlverhalten nicht mehr im Laden sehen.
Eine 77-jährige Frau darf auch künftig nicht mehr den Supermarkt betreten, der sich im selben Haus ihrer Mietwohnung befindet. Das Amtsgericht München wies ihre Klage auf Aufhebung des Hausverbots ab, wie das Gericht am Montag mitteilte.
Die Frau, die aus gesundheitlichen Gründen auf kurze Wege angewiesen ist, hatte argumentiert, sie sei ohne nachvollziehbaren Grund vom Supermarkt ausgeschlossen worden. Nach eigenen Angaben sei es ihr dadurch kaum mehr möglich, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Das Amtsgericht sah das anders. Betreiber eines Supermarktes dürften grundsätzlich frei entscheiden, wem sie Zutritt gewähren – selbst ohne konkreten Anlass. Im konkreten Fall spielte es laut Gericht daher keine Rolle, ob die Frau sich tatsächlich, wie von der Marktleitung behauptet, mehrfach unangemessen verhalten hätte.
Mieterin soll Kunden vom Fenster aus beschimpft haben
Die Supermarktleitung hatte der 77-Jährigen wiederholtes Fehlverhalten vorgeworfen. Sie soll Kunden vom Fenster ihrer Wohnung aus beschimpft, Personal bei der Arbeit gestört und Ware an der Frischetheke aufschneiden lassen haben, ohne diese anschließend zu kaufen.
Das Gericht betonte, ein Supermarkt diene in erster Linie der Versorgung mit Lebensmitteln und nicht der sozialen Teilhabe. Zudem gebe es in fußläufiger Entfernung mehrere weitere Einkaufsmöglichkeiten. Von einer monopolartigen Stellung des Supermarktes könne daher keine Rede sein. Das Urteil ist rechtskräftig.
- Pressemitteilung des Amtsgerichts München vom 28. April 2025