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München

München: Tanzverbot vor Ostern – Clubs öffnen heute dank Sondergenehmigung


Sondergenehmigungen eingeholt
Münchner Clubs trotzen Tanzverbot vor Ostern

Von t-online, cgo

Aktualisiert am 17.04.2025Lesedauer: 2 Min.
Auch die Münchener Diskothek P1 (Archivbild) ist bei der "Clubrevolution" an Ostern 2025 dabei.Vergrößern des Bildes
Auch die Münchener Diskothek P1 (Archivbild) ist bei der "Clubrevolution" an Ostern 2025 dabei. (Quelle: imago stock&people/imago)
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"Stille Feiertage" gehören in München vor Ostern der Vergangenheit an: 20 Clubs öffnen ab Gründonnerstag ihre Türen. Die Veranstalter sagen: "Nicht alle müssen trauern."

Anders als in vielen Jahren zuvor werden die Nächte vor Ostern in München in diesem Jahr alles andere als still bleiben: Am Gründonnerstag (17. April) startet "Bayerns größte Party gegen das Tanzverbot". Unter dem Titel "Clubrevolution" öffnen 20 Diskotheken ihre Türen – trotz des in Bayern geltenden Tanzverbots an sogenannten Stillen Tagen.

Möglich wird das durch offizielle Ausnahmegenehmigungen der Stadt, die die Clubs im Vorfeld beim Kreisverwaltungsreferat (KVR) eingeholt haben. Veranstalter der "Clubrevolution" ist der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München), der gemeinsam mit dem Clubportal Clubstars.net zu einem friedlichen Protest gegen das "aus der Zeit gefallene" Tanzverbot aufruft.

"Nicht alle müssen trauern – aber alle dürfen tanzen"

Mit der "Clubrevolution" will der bfg München ein Zeichen setzen – für religiöse Vielfalt und gegen das staatlich verordnete Tanzverbot. "Selbstverständlich sollen und dürfen Christ*innen in Stille und Trauer gedenken", heißt es auf der Website der Veranstalter. "Sie dürfen aber Anders- und Nicht-Gläubige nicht zwingen, es ihnen an einem solchen Tag gleich tun zu müssen."

Zugleich betont der bfg München den inklusiven Charakter des Events: Willkommen seien "alle Menschen – nicht nur Ungläubige, sondern auch Gläubige, Andersdenkende, Zweifelnde jeden Alters, jeden Geschlechts, jeder sexuellen Orientierung, jeder Herkunft".

Party gegen das Tanzverbot: Diese Clubs sind dabei

Beinahe alle bekannten Feierlokalitäten in der Innenstadt sind bei der "Clubrevolution" dabei. Hier alle 20 Diskotheken in der Übersicht:

  • 089 Bar
  • Pacha
  • Sweetclub
  • Filmcasino
  • Neuraum
  • Milchbar
  • Schlagergarten
  • Kölschbar
  • Americanos
  • Nachtgalerie
  • Helene Disco
  • Die Bombe
  • Sugar Shack
  • The Keg Bar
  • La Nuit
  • Unter Deck
  • Prosecco Bar
  • Disco Nr. 2
  • Gin City
  • Goldener Reiter
  • Lehnbachs

Die meisten Clubs öffnen um 21 Uhr, gefeiert werden darf bis mindestens 5 Uhr morgens, einige Lokale haben Genehmigungen bis 8 Uhr erhalten. Einlass ist ab 18 Jahren, Muttizettel sind nicht erlaubt.

Ein Eintrittsbändchen kostet im Vorverkauf 10 Euro und berechtigt zum Zugang zu allen teilnehmenden Clubs. Die Tickets gibt es ausschließlich online. Für Karfreitag und Karsamstag gelten separate Eintrittsregelungen: Hier gibt es keine Bändchen, der Einlass ist ausschließlich an der Abendkasse und nur für einzelne Clubs möglich.

Rechtlicher Hintergrund: Warum darf trotzdem getanzt werden?

In Bayern gilt an mehreren Feiertagen – etwa Karsamstag, Allerheiligen oder dem Buß- und Bettag – ein Tanzverbot. Es beruht auf Artikel 5 des Bayerischen Feiertagsgesetzes. Demnach sind an diesen Tagen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen untersagt, wenn sie dem "ernsten Charakter" des Feiertags widersprechen.

2016 entschied jedoch das Bundesverfassungsgericht, dass ein generelles Verbot nicht mit der Versammlungs- und Weltanschauungsfreiheit vereinbar sei. Der Gesetzgeber müsse Ausnahmen ermöglichen, wenn ein Veranstalter gezielt den Dialog mit dem Gesetz sucht und ein anderes Verständnis des Feiertags sichtbar macht. Auf dieser Grundlage sind Partys mit entsprechender Genehmigung legal – sofern sie nicht gegen den Schutzauftrag des Tages verstoßen.

München feiert, Nürnberg muss Zuhause bleiben

Während München das Urteil von 2016 aktiv umsetzt und die Veranstaltungen genehmigt, lehnte die Stadt Nürnberg Anträge für die Aktion "Nürnberg will tanzen" ab. Begründung: Die Anträge seien nicht präzise genug. Eine Klage dagegen scheiterte vor dem Verwaltungsgericht Ansbach.

In der Frankenmetropole bleibt es an Gründonnerstag und Karfreitag damit beim traditionellen Tanzverbot.

Verwendete Quellen
  • clubstars.net
  • stadt.muenchen.de: Stiller Feiertag
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