Nachbarschaftseklat vor Gericht Streit über angeblichen Nähmaschinen-Lärm eskaliert
Eine Mieterin hatte ihre Nachbarin wegen wiederholter Lärmbelästigung verklagt. Die Quelle der störenden Geräusche: Eine Nähmaschine.
In München ist es zwischen zwei Frauen wegen einer Nähmaschine zu einem Rechtsstreit gekommen. Die Klägerin behauptete vor dem Münchner Amtsgericht, eine andere Mieterin des Mehrfamilienhauses habe seit August 2022 in rund 500 Fällen mit einem unbekannten Gegenstand an die Decke geklopft, wie es in einer Pressemitteilung des Gerichts heißt. Das habe bei ihr und ihrem Ehemann stressbedingte Beschwerden verursacht. Deshalb forderte sie ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro und verlangte außerdem, dass das Klopfen aufhöre.
Gemeinde überprüfte Lautstärke der Nähmaschine
Laut der Nachbarin sei das Klopfen jedoch eine Reaktion auf den störenden Lärm der Nähmaschine aus der Wohnung darüber gewesen. Eine Überprüfung durch die Gemeinde im November 2022 ergab allerdings, dass die Nähmaschine nicht zu hören war. Das Gericht verurteilte die Beklagte zur Unterlassung des Klopfens und sprach der Klägerin ein Schmerzensgeld von 300 statt geforderten 1.000 Euro zu.
Das Gericht stellte klar, dass das regelmäßige Klopfen der Nachtruhe der Klägerin schade und nicht durch Notwehr gerechtfertigt sei. Die Beklagte hätte gerichtlich gegen den vermeintlichen Lärm vorgehen müssen, statt selbst zu reagieren.
- Urteil der Woche vom Amtsgericht München vom 13. Januar 2025