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München

München: Frau erschleicht sich im Namen von Flüchtlingen Bürgergeld


Im Namen ukrainischer Flüchtlinge
Frau erschleicht sich Hunderttausende Euro Bürgergeld

Von dpa
11.12.2024Lesedauer: 1 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:241211-935-365986Vergrößern des Bildes
Eine Frau beantragt online Bürgergeld (Symbolbild): Für den Prozess sind sechs Verhandlungstage vorgesehen. (Quelle: Carsten Koall)
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Mit unberechtigt beantragtem Bürgergeld für ukrainische Kriegsflüchtlinge wollte sie wohl den großen Reibach machen. Nun steht eine 29-Jährige vor Gericht.

Mit betrügerischen Bürgergeldanträgen für sich sowie im Namen ukrainischer Kriegsflüchtlinge soll eine 29-Jährige knapp 290.000 Euro erschlichen haben. Die Summe behielten die Frau und ihr Partner überwiegend für sich, wie die Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht München II anklagte. Sie wirft der jungen Mutter gewerbsmäßigen Betrug in 18 Fällen und versuchten gewerbsmäßigen Betrug in 52 Fällen vor.

Laut Anklage soll die Frau Ende 2021 für sich und die damals einjährige Tochter Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragt haben. Dabei habe sie diverse falsche Angaben gemacht, etwa, dass sie alleinerziehend sei. Auch habe sie erhebliche Vermögenswerte verschwiegen. So sei sie seit 2019 Eigentümerin derjenigen Immobilie gewesen, für die das Jobcenter Fürstenfeldbruck nach dem Antrag dann die vermeintliche Miete übernahm. In Summe überwies das Jobcenter in gut zwei Jahren knapp 54.000 Euro.

Frau steckt Bürgergeld in die eigene Tasche

Nach Kriegsausbruch Anfang 2022 stellte das Paar zudem auf Basis von Schein-Mietverträgen Bürgergeldanträge für 28 Ukrainerinnen bei Jobcentern diverser Kommunen in Bayern. Und das, obwohl sich die Frauen laut Anklage höchstens für sehr kurze Zeit in Deutschland aufhielten und keinen Anspruch auf Leistungen hatten. Die den Frauen bewilligten Zahlungen vereinnahmte das Paar laut Staatsanwaltschaft zum weit überwiegenden Teil für sich.

Den Jobcentern Fürstenfeldbruck und München entstand dadurch laut Anklage ein Schaden von gut 232.000 Euro. Für den Prozess sind sechs Verhandlungstage vorgesehen, das Urteil soll am 19. Dezember fallen. Der Partner sowie die beteiligten Ukrainerinnen werden gesondert strafrechtlich verfolgt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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