Ungewöhnliche Masche Wegen angeblicher Stromschläge: Mann erschleicht Medikamente
Mehr als drei Jahre besuchte ein Mann mehrere Krankenhäuser und gab jedes Mal vor, einen Stromschlag bekommen zu haben, um verschreibungspflichtige Medikamente zu erhalten. Jetzt muss er zahlen.
Er wollte nicht etwa einen kostenlosen Schlafplatz samt Verpflegung, sondern verschreibungspflichtige Medikamente. Um an diese heranzukommen, hat ein 34-Jähriger insgesamt 52 Mal in verschiedenen Krankenhäusern vorgegeben, einen Stromschlag bekommen zu haben. Bis der Mann mit seiner Masche aufflog, entstand ein Schaden in Höhe von rund 60.000 Euro. Anfang Oktober war der 34-Jährige deshalb wegen Betrug vor dem Amtsgericht München angeklagt.
Zwischen November 2018 und Februar 2022 war der Angeklagte insgesamt 52 Mal im Krankenhaus. Dort brachte er immer wieder dieselbe Lüge vor: Er habe einen Stromschlag erlitten und brauche nun dringend Hilfe. Der Mann erhielt daraufhin jedes Mal ein Monitoring im Rahmen eines stationären Aufenthalts von ein bis zwei Nächten sowie verschreibungspflichtige Medikamente.
Motiv des Angeklagten: Medikamentensucht
Laut des Amtsgerichts habe der Angeklagte an Schmerzmittel, insbesondere Propofol, also ein Injektionsanästhetikum, kommen wollen und deshalb den Stromschlag erfunden. Durch seine Lüge entstand bei den Krankenkassen für die Leistungen ein Schaden von 60.429,34 Euro. Für den Angeklagten sprach, dass er die Tat vor Gericht gestanden hat sowie Reue und Einsicht zeigte. Auch die Medikamentensucht des Mannes wertete das Gericht zugunsten des Angeklagten.
Gegen ihn sprach, dass er bereits in der Vergangenheit strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, die Höhe des entstandenen Gesamtschadens sowie die "hohe kriminelle Energie" hinter seinen Taten. Deshalb verurteilte ihn das Amtsgericht München am 1. Oktober zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 11 Monaten zur Bewährung. Außerdem muss er für den entstandenen Schaden aufkommen. Das Urteil ist rechtskräftig.
- Pressemitteilung des Amtsgerichts München vom 2. Dezember 2024: Urteil der Woche