Stadt verliert vor Gericht Diesel-Fahrverbot soll wohl verschärft werden
Ein Gerichtsurteil zwingt die Stadt wohl zu einer Verschärfung des Diesel-Fahrverbots. Am 27. November entscheidet der Stadtrat.
Nach einer juristischen Niederlage plant München, die Beschränkungen für Diesel-Fahrzeuge auszudehnen. Das städtische Referat für Klima- und Umweltschutz schlägt ein streckenbezogenes Fahrverbot für Diesel-5-Fahrzeuge vor, das ausschließlich auf einem Teilstück der Landshuter Allee gelten soll, wo die Grenzwerte für Stickstoffdioxid regelmäßig überschritten werden. Eine umfassendere Maßnahme, die den gesamten Mittleren Ring und die Innenstadt einbeziehen würde, ist vorerst vom Tisch.
Seit Jahren drängen Umweltschützer wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der ökologische Verkehrsclub VCD auf strengere Maßnahmen zur Luftreinhaltung. Sie fordern eine Ausweitung des Fahrverbots auf Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 5 und konnten vor Gericht durchsetzen, dass München wirksamere Maßnahmen ergreifen muss. Zuletzt wies das Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde der Stadt zurück und machte ein Urteil rechtskräftig, das schnelles Handeln zur Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte fordert.
Kritik an bisherigen Maßnahmen
Das Thema bleibt ein Zankapfel zwischen Umweltverbänden, Bürgern und der Stadtverwaltung – mit weitreichenden Folgen für Münchens Luftqualität und den Verkehr. Die bisherigen Bemühungen der Stadt, wie die Einführung von Tempo-30-Zonen, stießen auf Kritik. Umweltschützer bemängelten, dass diese Maßnahmen nicht ausreichten, um die Stickstoffdioxid-Belastung signifikant zu senken.
Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) zeigte sich zuletzt zurückhaltend, was die Umsetzung eines Diesel-Fahrverbots angeht. Er erklärte im Gespräch mit der Deutschen-Presse-Agentur, dass eine endgültige Entscheidung erst im kommenden Jahr möglich sei, wenn der Stickstoffdioxid-Jahresmittelwert vorliege. Der Stadtrat wird am 27. November über die Vorschläge des Referats für Klima- und Umweltschutz beraten.
Im Anschluss soll eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden, die vom 11. Dezember 2024 bis 27. Januar 2025 läuft. Erst danach werden die Stellungnahmen rechtlich bewertet und eine finale Entscheidung getroffen.
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- Nachrichtenagentur dpa