münchen.t-online - Nachrichten für München
Such Icon
münchen.t-online - Nachrichten für München
Such IconE-Mail IconMenü Icon


München

München: Tierschützerin beschäftigt Feuerwehr und Polizei stundenlang


Sie will die Polizei anzeigen
Taubenschützerin sorgt für mehrstündigen Einsatz

Von t-online
05.10.2024 - 14:43 UhrLesedauer: 2 Min.
Kranke Taube am Bahnhof (Symbolbild): Die Polizei erteilte der Frau einen Platzverweis und ermahnte sie, den Notruf nicht zu missbrauchen.Vergrößern des BildesKranke Taube am Bahnhof (Symbolbild): Die Polizei erteilte der Frau einen Platzverweis und ermahnte sie, den Notruf nicht zu missbrauchen. (Quelle: Tayfun Salci/imago-images-bilder)

Eine Taubenschützerin forderte durch ihr Engagement einen mehrstündigen Einsatz von Polizei und Feuerwehr an der Münchner Hackerbrücke. Sie plant nun, die Medien einzuschalten.

Eine Tierschützerin hat von Freitagmittag bis Samstagfrüh Einsatzkräfte der Polizei und Feuerwehr wegen einer verletzten Taube beschäftigt gehalten. Das berichtet die Bundespolizeidirektion München. Die Frau wollte demnach am Freitag gegen Mittag einer verletzten Taube helfen und dafür an der Hackerbrücke in das Gleis des Stammstreckentunnels steigen. Bundespolizisten hielten sie davon ab.

Sie sei noch mehrere Stunden am Bahnhof geblieben und habe die Deutsche Bahn, die Bundespolizei und die Berufsfeuerwehr München beschäftigt. Teils habe sie auch die Arbeit der Beteiligten gestört. Die Polizei erteilte ihr nach eigenen Angaben um 17.30 einen Platzverweis und ermahnte sie, den Notruf nicht mehr zu missbrauchen. Die Frau habe nicht aufgegeben und sei am frühen Samstagmorgen bei Mitarbeitern der Bahn und der Bundespolizei erschienen und habe erneut die Feuerwehr alarmiert. Diese rückte der auch an, tat jedoch nichts.

Der Frau zufolge hat die Polizei das Tierschutzgesetz verletzt

Erst nachdem der S-Bahnverkehr regulär für die Nacht eingestellt worden sei, hätten Mitarbeiter der Bahn die verletzte Taube aus dem Tunnel geholt und sie der Frau übergeben. Diese kündigte laut Polizei an, verschiedene Beteiligte wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz anzeigen zu wollen, da sie eine frühere Rettung verhindert hätten; zudem wolle sie sich an die Medien wenden.

Den Notruf zu missbrauchen, kann strafbar sein. Laut Strafgesetzbesuch können Personen mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft werden, wenn sie Notrufe oder Notzeichen missbrauchen. Ebenso können sie bestraft werden, wenn sie vortäuschen, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei.

Verwendete Quellen
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website