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München

Jens Lehmann akzeptiert Schuldspruch: Deal am Gericht in München


"Kettensägen-Prozess"
Das Schweigen des Herrn Lehmann


27.09.2024 - 11:53 UhrLesedauer: 3 Min.
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Der ehemalige Fußball-Nationaltorwart Jens Lehmann steht vor Beginn des Berufungsprozesses am Landgericht im Gerichtssaal. (Quelle: Sven Hoppe)

Im Berufungsverfahren um Jens Lehmanns "Kettensägen-Aktion" hat das Landgericht München II den Ex-Nationaltorwart zu einer Geldstrafe von 135.000 Euro verurteilt. Vorausgegangen war ein sogenannter Deal.

Wie Jens Lehmann an diesem Freitag von seinem Wohnort am Starnberger See ins Strafjustizzentrum nach München gekommen ist, bleibt das Geheimnis des ehemaligen Nationaltorwarts. Selbst ans Lenkrad gesetzt haben dürfte er sich jedoch kaum, schließlich ist der 54-Jährige erst vor wenigen Tagen nach einem Wiesnbesuch von der Polizei betrunken am Steuer seines Autos erwischt worden.

An diesem Morgen jedenfalls betritt der Ex-Fußballer im dunklen Sakko und mit müdem Blick den Sitzungssaal A101 – der größte seiner Art im Strafjustizzentrum, wo sonst mutmaßliche Terroristen vor Gericht stehen und von 2013 bis 2018 auch der NSU-Prozess stattfand.

Heute hingegen geht es hier um einen Nachbarschaftsstreit sowie um Beleidigung und das Prellen von Parkhausgebühren in Höhe von 300 Euro. Dass derlei Delikte vor dem Landgericht München II auf der großen Bühne verhandelt werden, liegt an dem prominenten Angeklagten: Jens Lehmann, Torwart unter anderem bei Schalke, Dortmund und dem FC Arsenal, 61-facher Nationalspieler und WM-Held von 2006.

Jens Lehmann könnte sich heute in seinem früheren Ruhm sonnen. Stattdessen aber hat "Mad Jens", wie ihn der englische Boulevard einst taufte, bereits vor seiner jüngsten Wiesn-Eskapade für verschiedene Skandale gesorgt. Ganz oben steht dabei die "Kettensägen-Aktion", um die sich auch das heutige Gerichtsverfahren dreht. Hintergrund ist ein Streit zwischen Lehmann und seinem Nachbarn in Berg im Landkreis Starnberg, bei dem der Ex-Profi kurzerhand zur Kettensäge griff und damit einem Dachbalken in der nachbarlichen Garage zu Leibe rückte – weil dieser Lehmanns Blick auf den Starnberger See versperrte.

Wortlos und mit gesenktem Blick vor Gericht

Im Gerichtssaal lässt Jens Lehmann am Freitagvormittag zunächst die Belagerung durch die Fotografen und Kameraleute wortlos und mit gesenktem Blick über sich ergehen. Kurz darauf verfolgt Lehmann dann regungslos das Ziel eines sogenannten Deal, von dem der Vorsitzende Richter Christoph Oberhauser aus einem Vorabgespräch zwischen ihm, Verteidigung und Staatsanwaltschaft berichtet.

Laut dieser Verständigung akzeptiert der Ex-Profi den Schuldspruch aus Starnberg und beschränkt seine Berufung auf die Folgen des Urteils. Derweil wird das Verfahren wegen Beleidigung eingestellt. Zudem wird Lehmann eine Verminderung der Geldstrafe zwischen 130 und 170 Tagessätzen à 900 Euro zugesichert, da das Gericht den ursprünglich festgesetzten Tagessatz als zu hoch erachtet.

Lehmann verlässt den Gerichtssaal und eilt davon

Wenig später lädt Richter Oberhauser noch sämtliche Zeugen aus, ehe er die Sitzung unterbricht. Jens Lehmann, der in der Verhandlung kein einziges Wort gesagt hat, verlässt daraufhin den Gerichtssaal und eilt in der Pause davon.

Am Ende des Prozesstages verurteilt ihn das Gericht an diesem Freitag wegen Sachbeschädigung und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 900 Euro, insgesamt also 135.000 Euro.

Ex-Profi soll sich bei Nachbarn entschuldigt haben

Zu den Vorwürfen vor Gericht gehörte auch, dass Jens Lehmann einige Monate zuvor Polizisten beleidigt haben soll, die seinen Führerschein beschlagnahmen wollten, nachdem der 54-Jährige mit dem Handy am Steuer erwischt worden war. Und dann war da auch noch jene kuriose Aktion in einem Parkhaus am Münchner Flughafen, wo Lehmann gleich zweimal die Zeche prellte, indem er sich im Windschatten eines anderen Wagens durch die Schranke mogelte – Stoßstange an Stoßstange.

Am Freitag verlast der Verteidiger noch eine Erklärung, wonach sich Lehmann inzwischen mit seinem Nachbarn geeinigt habe. Bei den Polizisten, die er beleidigt hatte, habe er sich schon entschuldigt. "Und er übernimmt auch hinsichtlich der weiteren Vorwürfe Verantwortung", betont der Anwalt.

Lehmann bezeichnet sich als "arbeitsloser Fußballtrainer"

Lehmann hatte sich im ersten Prozess gegen ihn mehrfach auf Erinnerungslücken berufen, von Rufmord und falschen Verdächtigungen gesprochen. "Der Einzige, der sich rufschädigend seiner eigenen Person gegenüber verhalten hat, ist der Angeklagte selbst", sagt dagegen Richterin Walter. Von einer Freiheitsstrafe sah sie dennoch ab und verhängte nur eine Geldstrafe.

Der Angeklagte habe sich im ersten Prozess in Starnberg "durchgängig als Opfer der Justiz" inszeniert, hatte Richterin Tanja Walter in ihrer Urteilsbegründung gesagt. Der 54-Jährige sei jedoch nicht Opfer, sondern Täter und habe vor Gericht "hanebüchene Geschichten" zu seiner Verteidigung vorgebracht. Wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und versuchten Betrugs hat das Amtsgericht Starnberg Ende 2023 Jens Lehmann zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen à 2.000 Euro verurteilt – insgesamt 420.000 Euro.

Gegen die Entscheidung hatte der "arbeitslose Fußballtrainer", wie er sich in der Verhandlung bezeichnete, Berufung eingelegt. Schließlich hatte seine Verteidigung allenfalls eine Verurteilung wegen Beleidigung erreichen wollen. Die Staatsanwaltschaft hingegen forderte in Starnberg eine Bewährungsstrafe – auch sie hat gegen die Entscheidung Einspruch eingelegt.

Somit ging der Prozess nun in der nächsthöheren Instanz in die zweite Runde: Vor das Landgericht München II, wo Jens Lehmann diesen Freitag im Vergleich zu Starnberg mit einem neuen Verteidiger an seiner Seite erschien.

Verwendete Quellen
  • Reporter vor Ort
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