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München

"GülleAppBayern": CSU-Ministerin spricht von "Meilenstein" für Landwirtschaft


"Meilenstein für moderne Landwirtschaft"
GülleApp soll bayerischen Landwirten die Arbeit erleichtern

Von t-online, SK

Aktualisiert am 19.09.2024 - 15:55 UhrLesedauer: 1 Min.
imago images 0757021341Vergrößern des BildesEin Landwirt fährt Gülle aus (Symbolbild): Die App kann sowohl auf dem PC als auch am Tablet oder Smartphone bedient werden. (Quelle: IMAGO)

Die sogenannte "GülleAppBayern" soll mehr Klarheit und Rechtssicherheit für die Betriebe im Freistaat schaffen. Das hat sie zu bieten.

Was für den einen bloß ein beißender Geruch in der Nase ist, ist für den anderen ein wichtiger Bestandteil seiner Arbeit: die Gülle-Ausbringung. Um diese künftig zu vereinfachen, haben Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber (CSU) und der Präsident des Bayerischen Bauernverbands, Günther Felßner, am Montag die sogenannte "GülleAppBayern" vorgestellt. Diese ist unter anderem ein wichtiger Bestandteil des bayerischen Zukunftsvertrags.

"Mit der 'GülleAppBayern' haben wir nicht nur eine wichtige Vereinbarung aus dem Zukunftsvertrag realisiert. Wir schaffen damit auch verlässlich Klarheit und Rechtssicherheit, wie ab dem 1. Februar des nächsten Jahres Rindergülle ausgebracht werden kann", sagte Kaniber am Montag. Die App gebe den Landwirten nicht nur detaillierte Informationen über die Flächen, auf denen keine Gülle ausgebracht werden darf, sondern auch darüber, wann zulässige Ausbringungszeitpunkte sind.

Die "GülleAppBayern" wurde als Web-App entwickelt. Dies bedeutet, dass ein Download im App-Store ist nicht erforderlich ist. Die App kann sowohl auf dem PC als auch am Tablet oder Smartphone bedient werden. Landwirte müssen dafür nur ihre Betriebsnummer eingeben und kommen dann mit wenigen Klicks zu den Auswertungen, die auch als PDF samt aktuellen Wetterdaten ausgegeben werden. Die Anwendung ist ein freiwilliges Angebot für die Betriebe und gibt rechtsverbindlich Planungssicherheit für die Benutzer.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus vom 17. September 2024
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