Neue Verordnung in Bayern Töten von Fischottern in Ausnahmefällen erlaubt
Im Streit über die Entnahme von Fischottern in Bayern geht es in die nächste Runde. Nun erlässt die Staatsregierung zwei neue Verordnungen.
In Bayern sind zum 15. August zwei neue Verordnungen der Staatsregierung zum Umgang mit dem Fischotter in Kraft getreten. Damit ist das Töten der streng geschützten Tiere in Ausnahmefällen erlaubt. Die Verordnungen sollen Interessen von Tierschützern und Teichwirten aus artenschutz- und jagdrechtlicher Sicht berücksichtigen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) reagiert mit Kritik. Der Fischotter breitet sich im Freistaat wieder aus und bereitet insbesondere der Teich- und Fischereiwirtschaft Sorge.
Eine Sprecherin des Umweltministeriums teilte mit, die neue Regelung ermögliche Fischotterentnahmen zum Schutz der Teich- und Fischereiwirtschaft und beschleunige das Verfahren zu einer Ausnahmeerteilung. Begleitend seien vom Wirtschaftsministerium jagdrechtliche Anpassungen zu den Modalitäten der Entnahme erfolgt.
Mit der Neuregelung werde den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs zur vorherigen Fischotterverordnung Rechnung getragen, sagte die Sprecherin. So werde die Höchstzahl zur Entnahme künftig über eine formelle Entscheidung der Naturschutzbehörde festgelegt.
Jagdminister Aiwanger begrüßt neue Regelung
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte Ende April die Fischotterverordnung für unwirksam erklärt, die ebenfalls die Tötung der streng geschützten Tiere zum Schutz der Teichwirtschaft in Ausnahmefällen ermöglichte. Bereits im November 2023 hatten die Richter die erst seit August 2023 gültige Verordnung vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Jagdminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) begrüßte die Regelung: Tausende Teiche seien in Bayern wegen der wachsenden Fischotterpopulation aufgegeben worden. Mit den neuen Verordnungen stelle die Staatsregierung unter Beweis, "dass wir die Teichwirte nicht alleine lassen. Die jagdrechtliche Verordnung schafft Regelungen, die hohe Anforderungen an den Tierschutz stellen und zugleich Entnahmen durch die Jägerschaft praxistauglich zulässt".
Die DUH kritisiert, dass die Staatsregierung "den Fischotter-Abschuss als alternativlos für die Teichwirtschaft darstellt, anstatt gemeinsam mit Naturschutzverbänden konstruktive Lösungen voranzutreiben". Der Verband hatte zusammen mit der Aktion Fischotterschutz und dem Bund Naturschutz (BN) gegen die vorherige Fischotterverordnung geklagt.
- Nachrichtenagentur dpa