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Cannabis-Konsum in Bayern: Ab 1. August strengere Regeln und hohe Bußgelder


Verschärfte Regeln und hohe Strafen
Cannabis-Konsum in Bayern: Das ist neu ab dem 1. August

Von t-online, dpa, cgo

01.08.2024Lesedauer: 2 Min.
Ein Mann zündet sich einen Joint an (Symbolbild): Im Rheinenergiestadion müssen Fußball-Fans während der EM aufs Kiffen verzichten.Vergrößern des BildesEin Mann zündet sich einen Joint an (Symbolbild): Der Freistaat ändert nun die Konsum-Regeln. (Quelle: IMAGO/Frank Hoermann / SVEN SIMON/imago-images-bilder)

Eine strenge Hand in Sachen Cannabis hatte die Staatsregierung immer wieder angekündigt. Manche Regel gilt in Bayern aber erst ab jetzt – was Konsumenten wissen müssen.

Wer im Freistaat gerne mal die ein oder andere Tüte raucht, muss sich ab dem 1. August auf neue Regularien einstellen. Ab sofort gelten in Bayern fürs Kiffen nämlich strengere Vorschriften, als in anderen Bundesländern. Manche Regel geht dabei auch weit über das gesetzliche Rauchverbot hinaus, das grundsätzlich in öffentlichen Gebäuden, Gaststätten sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt.

Bayern: Das ist ab dem 1. August verboten

Mit Inkrafttreten des sogenannten Cannabisfolgenbegrenzungsgesetzes ist es ab sofort grundsätzlich verboten, auf Volksfesten zu kiffen. Zu diesen zählt selbstverständlich auch das Nürnberger Frühlingsfest sowie die alljährliche Münchner Wiesn im Herbst.

Auch der Cannabis-Konsum in ausgewiesenen Raucherräumen und -bereichen ist untersagt – das schließt Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie Biergärten mit ein. Das Verbot gilt für das Verbrennen, Erhitzen und Verdampfen von Cannabis-Produkten – andere Arten des Konsums wie zum Beispiel essbare Produkte sind nicht im Gesetz geregelt. Auf dem Landtagsgelände ist der Cannabis-Konsum ebenfalls untersagt.

Städte und Gemeinden dürfen das Verbot zudem auf bestimmte öffentliche Flächen ausweiten. Sie können zum Beispiel in Stadtparks oder an Treffpunkten das Rauchen, Erhitzen und Verdampfen von Cannabis verbieten.

Bisher konnten Kommunen an solchen Orten den Alkoholkonsum verbieten – bei regelmäßigen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten wegen übermäßigen Trinkens. Diese Ermächtigung haben Gemeinden nun auch für Cannabis-Konsum.

Kiffern drohen hohe Geldstrafen

Bei Verstößen gegen Kiff-Verbote drohen hohe Geldbußen. Das kündigte Ministerpräsident Markus Söder schon vor Wochen via "X" an: "Bayern wird kein Kiffer-Paradies! Wir greifen mit harten Bußgeldern konsequent durch."

Gesagt, getan. Beim Konsum in Gegenwart von Minderjährigen beträgt der Regelsatz im Freistaat 1.000 Euro. Wer in einer Gaststätte in Bayern einen Joint konsumiert, muss zum Beispiel mit bis zu 1.500 Euro Strafe rechnen. Bei wiederholten Verstößen drohen sogar bis zu 5.000 Euro Bußgeld.

Verwendete Quellen
  • Recherche der Redaktion
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • x.com: Post von "Markus_Soeder"
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