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München

Jérôme Boateng: Mutter sagt doch nicht vor Gericht aus – das ist der Grund


Spektakuläre Wendung
Mutter von Boateng sagt doch nicht vor Gericht aus

Von t-online, son

11.07.2024Lesedauer: 1 Min.
Jérôme Boateng betritt den Gerichtssaal (Archivbild): Am Freitag wird der Prozess in München fortgesetzt.Vergrößern des BildesJérôme Boateng betritt den Gerichtssaal (Archivbild): Am Freitag wird der Prozess in München fortgesetzt. (Quelle: IMAGO/Frank Hoermann / SVEN SIMON)

Anders als bislang angenommen, sagt die Mutter von Jérôme Boateng nun doch nicht im Prozess gegen ihren Sohn aus. Das ist der Grund.

Die Mutter von Ex-Fußballnationalspieler Jérôme Boateng wird am Freitag doch nicht wie angenommen im Prozess gegen ihren Sohn aussagen. "Sie wurde abgeladen" bestätigte ein Sprecher des Oberlandesgerichtes München auf Nachfrage. Zuvor hatte die "Bild" darüber berichtet.

Offenbar macht Boatengs Mutter von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch. Dieses steht ihr als nahe Angehörige des 35-Jährigen zu. "Näher kann man schließlich nicht verwandt sein", sagte der Gerichtssprecher. Die Nebenklage hatte zuvor gefordert, Martina Boateng in dem Verfahren als Zeugin zu hören. Ein Antrag, den sowohl die Verteidigung als auch das Gericht akzeptiert hatten. Nun also die spektakuläre Wendung.

Jérôme Boateng muss sich seit dem 14. Juni erneut vor dem Oberlandesgericht München wegen Gewaltvorwürfen seiner Ex-Freundin verantworten. Diese behauptet, der frühere Profi des FC Bayern, der erst vor wenigen Wochen zum österreichischen Bundesligisten Linzer ASK gewechselt ist, habe sie in einem Karibikurlaub vor sieben Jahren körperlich attackiert und beleidigt.

Bereits im Oktober 2022 hatte das Münchner Landgericht Boateng wegen des Angriffs auf seine damalige Freundin in besagtem Urlaub in zweiter Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10.000 Euro (insgesamt 1,2 Millionen Euro) verurteilt. Doch das Bayerische Oberste Landesgericht kassierte das Urteil wegen durchgehender Rechtsfehler.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Deutschen Presse-Agentur
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