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München

Pfarrer soll minderjährigen Ministranten missbraucht haben: Verteidiger fordern Freispruch


Urteil in wenigen Tagen erwartet
Pfarrer soll Minderjährigen gefesselt und missbraucht haben

Von t-online, asp

Aktualisiert am 09.03.2023Lesedauer: 2 Min.
Die Pfarrkirche St. Johannes Baptist in Pfaffenhofen an der Ilm (Archivbild): Hier war der Angeklagte Pfarrer.Vergrößern des BildesDie Pfarrkirche St. Johannes Baptist in Pfaffenhofen an der Ilm (Archivbild): Hier war der Angeklagte Pfarrer. (Quelle: imago stock&people)

Ein Pfarrer soll vor 15 Jahren einen minderjährigen Ministranten unweit von München missbraucht haben. Seine Verteidiger fordern einen Freispruch.

Ein 56-jähriger Pfarrer, der zurzeit in der Nähe von Neu-Ulm tätig ist, soll vor 15 Jahren in Pfaffenhofen an der Ilm – etwa 50 Kilometer von München entfernt – einen Minderjährigen missbraucht haben. Jetzt steht der Mann vor Gericht. In wenigen Tagen soll das Urteil gesprochen werden.

Vor 15 Jahren soll der minderjährige Jugendliche missbraucht worden sein. Damals sollte sich das Opfer bis auf die Unterhose ausziehen, damit der Pfarrer seinen Muskelaufbau vermessen konnte. Doch dabei blieb es angeblich nicht. Der Geistliche soll den Jugendlichen anschließend gefesselt und seinen Intimbereich massiert haben, wie die "Bild" berichtet.

Der Pfarrer sei der Zeitung zufolge wie ein zweiter Vater für den Jugendlichen gewesen, der in der Schule gemobbt wurde. Das berichtete auch die "Augsburger Allgemeine Zeitung". Eine Messdienerin, die früher in Pfaffenhofen an der Ilm arbeitete, beschrieb den Pfarrer als "Autoritätsperson".

Frühere Rechtslage könnte Angeklagtem helfen

Inzwischen arbeitet der Angeklagte in Elchingen bei Neu-Ulm. Dort darf er bis zur Urteilsverkündung vorerst keine Messen mehr lesen. Doch die Rechtslage vor 15 Jahren könnte ihm zugutekommen. Die Verteidiger des Pfarrers stützen sich darauf, dass der Vorfall ihrer Ansicht nach nur strafbar sei, wenn das Opfer damals noch keine 16 Jahre alt gewesen ist.

Doch das Opfer sei älter gewesen – deshalb erwarten die Rechtsanwälte des Angeklagten einen Freispruch für den Geistlichen. Bislang ist allerdings unklar, ob das Gericht den Verteidigern angesichts der Schwere der Vorwürfe und der aktuellen Rechtslage, folgen wird. Die vorsitzende Richterin sieht auch eine Aufklärungspflicht des Gerichtes. Am 13. März soll das Urteil gesprochen werden.

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