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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Digitalisierung Stadt München denkt über Kirchenaustritt per Mausklick nach

Die Stadt München will möglichst viele Behördengänge überflüssig machen. Und das am liebsten auch beim Kirchenaustritt.
Viele Bürgerinnen und Bürger werden es kennen: Für eine Meldebescheinigung war der Gang zum Amt früher unabdingbar. Seit 2018 ist diese Dienstleistung der Behörden in München aber auch online möglich – nur ein Beispiel von vielen Formalitäten, die in der Landeshauptstadt schon heute von zu Hause aus erledigt werden können. Von der Pass-Verlängerung bis zum Parkausweis: 102 Behördengänge sind in München digitalisiert, wie die Stadt zum Stand ihrer Online-Dienstleistungen mitteilt.
Nun will man aber noch einen Schritt weiter gehen, und zwar mit Tempo. 2023 soll etwa die elektronische Wohnsitzanmeldung kommen oder ein vollautomatisierter Prozess zur Anmeldung oder Änderung der Anschrift. In diesem Jahr soll auch die Umschreibung von einem ausländischen Führerschein auf einen deutschen möglich sein.
Chatbot zur Landtagswahl
Ausländer sollen sich bald den Gang ins Kreisverwaltungsreferat (KVR) sparen können, um einen Aufenthaltstitel zu bekommen – für alle, die eine Ausbildung in München beginnen wollen. Auch sogenannte Self-Service-Terminals oder Videosprechstundentermine würden geprüft, heißt es.
Zur Landtagswahl in Bayern will das IT-Referat den Münchnern außerdem einen neuen Service anbieten: Per Dialog-System (Chatbot) will man durch Künstliche Intelligenz einfache und häufig gestellte Fragen beantworten können, etwa zum nächsten Wahlbüro.
Das Ziel: "So viele Dienstleistungen wie möglich müssen in Zukunft digital nutzbar sein", sagt Oberbürgermeister Dieter Reiter. "Ohne irgendetwas ausdrucken zu müssen."
In Nordrhein-Westfalen schon geprüft
Auch etwa der Kirchenaustritt per Mausklick, den die Stadt München in der Liste der Dinge aufnimmt, die künftig allesamt möglich sein sollen. Vorausgesetzt, es gäbe eine entsprechende Gesetzesänderung, die Oberbürgermeister Reiter laut Radio Gong fordert. Bislang ist es noch gesetzlich vorgeschrieben, persönlich bei einer staatlichen Stelle zu erscheinen, wenn ein Bürger aus der Kirche austreten will.
Vermutlich wird es dabei vorerst bleiben. Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet zwar Bund, Länder und Kommunen, alle Verwaltungsleistungen künftig auch digital anzubieten. Der Austritt aus der katholischen und evangelischen Kirche zählt bislang nicht dazu. Das Land Nordrhein-Westfalen hat im vergangenen Jahr einen entsprechenden Vorschlag geprüft und festgestellt, dass die Aufgabe "Kirchenaustritt" nicht als Online-Verfahren umsetzbar ist, weil die Rahmenbedingen dies nicht zulassen. Diese Entscheidung hatte bundesweite Wirkung.
- Radio Gong: "Pläne zur Digitalisierung: OB Reiter fordert Kirchenaustritt per Mausklick"
- Pressemitteilung der Stadt München vom 26.1.2023