Bis ein Rechtsnachfolger feststeht Gerichtsverfahren gegen verstorbenen Papst ausgesetzt
Das Gerichtsverfahren gegen Papst Benedikt XVI. wird vorläufig ausgesetzt. Erst, wenn ein Rechtsnachfolger bestimmt sei, soll es fortgesetzt werden.
Das Gerichtsverfahren gegen den kürzlich gestorbenen Papst Benedikt XVI. am Landgericht Traunstein ist vorläufig ausgesetzt worden. Das bestätigte eine Gerichtssprecherin am Dienstag. Zuvor hatten der Bayerische Rundfunk und das Recherchekollektiv Correctiv darüber berichtet.
Die Anwaltskanzlei des an Silvester gestorbenen emeritierten Papstes habe beantragt, das Verfahren pausieren zu lassen, bis ein Rechtsnachfolger feststehe. Sobald das der Fall sei, werde es wieder aufgenommen, sagte die Sprecherin. Das Verfahren gegen andere beklagte Kirchenverantwortliche laufe aber weiter.
Klage wegen Missbrauchsfällen
Im Sommer vergangenen Jahres hatte ein Mann, der nach eigenen Angaben vom verurteilten Wiederholungstäter Priester H. in Garching an der Alz missbraucht wurde, am Landgericht Traunstein eine Zivilklage, eine sogenannte Feststellungsklage, erhoben.
Sie richtet sich nicht nur gegen Joseph Ratzinger, der damals Erzbischof von München und Freising war, als der Missbrauchstäter in seine Diözese versetzt wurde. Sondern auch gegen den verurteilten Mann selbst, das Erzbistum sowie Ratzingers Nachfolger im Amt des Erzbischofs, Kardinal Friedrich Wetter. Ziel der Klage ist unter anderem, festzustellen, ob Bistumsverantwortliche Taten vertuscht und so weitere Taten möglich gemacht haben.
- Nachrichtenagentur dpa