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München

Alfons Schuhbeck: Starkoch zieht vor Bundesgerichtshof – Revision begründet


Revision begründet
Alfons Schuhbeck zieht vor Bundesgerichtshof

Von dpa, ads

Aktualisiert am 16.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Alfons Schuhbeck vor Gericht (Archivbild): Der Starkoch sollte mehr als drei Jahre lang ins Gefängnis.Vergrößern des BildesAlfons Schuhbeck vor Gericht (Archivbild): Der Starkoch sollte mehr als drei Jahre lang ins Gefängnis. (Quelle: Frank Hoermann/SVEN SIMON/imago-images-bilder)

Jetzt ist es offiziell: Alfons Schuhbeck wird zum Fall für den Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Er sollte mehrere Jahre in Haft, doch über seine Anwälte hinweg hatte Starkoch Alfons Schuhbeck an einer Revision gegen die Verurteilung wegen Steuerhinterziehung festgehalten. Mit der Begründung seiner Revision steht nun der nächste große Schritt an: Das Verfahren geht vor den Bundesgerichtshof (BGH).

Die Begründung der Revision sei fristgerecht eingegangen, teilte ein Sprecher des Landgerichts München I am Montag mit. "Die Akten werden nun durch Vermittlung des Generalbundesanwalts dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt."

Das Landgericht München I hatte Schuhbeck im Oktober 2022 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Bei einer solchen Höhe der Strafe ist keine Bewährung mehr möglich. Schuhbeck droht daher Gefängnis. Mehr dazu lesen Sie hier. Rund 2,3 Millionen Euro hatte der prominente Koch nach Ansicht des Gerichts am Fiskus vorbeigeschleust. Die Staatsanwaltschaft legte keine Revision gegen das Urteil ein.

Schuhbeck-Sprecher: Starkoch will trotzdem Schaden wiedergutmachen

Bereits in der vergangenen Woche hatte ein Sprecher Schuhbecks mitgeteilt, die beiden bisherigen Verteidiger des Starkochs hätten "das Mandat im allseitigen Einvernehmen beendet".

Schuhbecks neuer Anwalt ist nach Angaben des Sprechers Ali B. Norouzi aus Berlin, der als Spezialist für Revisionsverfahren gilt.

Wie er die Revision begründet, blieb zunächst unklar. "Wir bitten um Verständnis, wenn wir aus Respekt vor dem Bundesgerichtshof die Begründung dem Gericht direkt vortragen und nicht über die Medien kommunizieren wollen", teilte Schuhbecks Sprecher mit. "Unberührt von der Entscheidung, die Revision fortzuführen, sind die Bemühungen von Herrn Schuhbeck, den Schaden in voller Höhe wieder gutzumachen."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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