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München

Böllerverbot in München: Das ist an Silvester erlaubt


Böllerverbot
Das ist dieses Jahr an Silvester in München erlaubt

Von t-online
Aktualisiert am 28.12.2022Lesedauer: 2 Min.
Sylvester Feuerwerk in München (Archivbild): Auch dieses Jahr gibt es Verbotszonen für Raketen und Böller.Vergrößern des Bildes
Sylvester Feuerwerk in München (Archivbild): Auch dieses Jahr gibt es Verbotszonen für Raketen und Böller. (Quelle: Heinz Gebhardt via www.imago-images.de)

Wie schon in den letzten Jahren, dürfen es die Münchner zum Jahreswechsel nicht uneingeschränkt krachen lassen. Es gibt verschiedene Verbotszonen.

Silvester steht vor der Tür und die große Party kann kommen. Corona-Beschränkungen gibt es dieses Jahr nicht mehr. Das Wetter soll so mild werden, dass um Mitternacht problemlos die ganze Partygesellschaft zum Anstoßen nach draußen gehen kann. Nur beim Böllern ist Aufpassen angesagt. Das ist in München nämlich erneut nicht überall erlaubt.

Kracher-Verbot innerhalb des Mittleren Rings

Innerhalb der Umweltzone des Mittleren Rings gilt wieder ein Böllerverbot. In diesem Bereich ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung verboten. Das sind beispielsweise Silvesterknaller oder Böller. Nur was nicht knallt, beispielsweise Fontänen oder Raketen, ist erlaubt. Das Verbot gilt am 31. Dezember 2022 und am 1. Januar 2023 ganztägig.

Dieses Böllerverbot ist nicht neu und stammt noch aus Vor-Corona-Zeiten. 2019 gab es das erste Mal eine entsprechende Allgemeinverfügung des Kreisverwaltungsreferats. Grund seien vor allem die Lärmbelästigung sowie Umwelt- und Luftverschmutzung, so das KVR. Wegen der engen Bebauung könne der Feinstaub nach dem Böllern stundenlang in der Luft hängen bleiben, was bei empfindlichen Menschen zu Atemproblemen führen kann.

Verbotszonen in der Altstadt

Noch strenger geht es in der Altstadt zu. Am Viktualienmarkt, am Marienplatz und in der Fußgängerzone bis zum Stachus ist es komplett verboten, Feuerwerke abzuschießen. Das gilt vom 31. Dezember, 21 Uhr, bis 1. Januar, 2 Uhr. Auf der Verbotsliste stehen alle pyrotechnischen Gegenstände der Kategorien F2, F3 und F4. Erlaubt sind damit nur Tischfeuerwerke, Wunderkerzen oder andere Pyrotechnik der Kategorie F1.

Ausnahme: Wer in der Verbotszone wohnt, darf Feuerwerk mitführen, wenn er es in die eigene Wohnung transportieren oder von dort aus der Verbotszone herausbringen möchte.

Feuerwerksverbot an den Schlössern

Wegen der Brandgefahr dürfen außerdem rund um die bayerischen Schlösser, Burgen und Residenzen keine Raketen und Böller abgebrannt werden. Die Schlösserverwaltung bittet zudem darum, mitgebrachte Flaschen und Gläser wieder mitzunehmen.

Verwendete Quellen
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