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München

Raub und Totschlag in München: 16-Jähriger muss acht Jahre ins Gefängnis


Urteil in München
Drogendealer erstochen: Jugendlicher muss acht Jahre ins Gefängnis

Von afp
21.12.2022Lesedauer: 2 Min.
Vor dem Landgericht München I gesteht ein 18-Jähriger, seine 14-jährige Freundin im Schlaf erstochen zu haben.Vergrößern des Bildes
Das Landgericht München I hat zwei Jugendliche zu langen Haftstrafen verurteilt. (Quelle: Sven Hoppe/dpa./dpa)

Jugendliche wollten einen Drogendealer beklauen, am Ende war er tot. Jetzt muss der damals 16-jährige Täter acht Jahre ins Gefängnis.

Totschlag und versuchter Raub mit Todesfolge: Das Landgericht München hat zwei Jugendliche zu langen Haftstrafen verurteilt. Einen der Täter beschreibt das Landgericht als kalt und gefühllos.

Die Jugendlichen wollten einen Drogendealer beklauen. Dann stach einer auf den Dealer ein, als es zum Handgemenge kam. Das Opfer starb am nächsten Morgen trotz einer Notoperation.

Ein Angeklagter wurde zu acht Jahren Jugendstrafe verurteilt, sein Mittäter zu vier Jahren und neun Monaten, wie das Gericht mitteilte. Zudem sollen beide demnach in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Laut Gericht hatten die zum Tatzeitpunkt 16 und 15 Jahre alten Angeklagten im Dezember vergangenen Jahres vorgetäuscht, von ihrem Opfer Marihuana kaufen zu wollen. Während sie versucht hätten, dem Dealer ein Tütchen mit zehn Gramm Marihuana zu entreißen, sei es zu der Auseinandersetzung gekommen.

Das Landgericht beschreibt den Täter als kalt und gefühllos

Dabei habe der Hauptangeklagte dem Mann mit einem Messer zweimal in den Oberkörper gestochen. Die Angeklagten hätten dabei mit Tötungsvorsatz gehandelt, erklärte das Gericht.

Das Gericht führte aus, dass bei dem Haupttäter nur eine Jugendstrafe in Betracht gekommen sei. Der Angeklagte habe sich kalt und gefühllos gezeigt. Selbst in der Untersuchungshaft habe er noch "Psychospielchen" betrieben. Es habe sich ein kaum zu bewältigender Erziehungsbedarf gezeigt.

Dem großen Erziehungsdefizit des Angeklagten stünden nur begrenzte intellektuelle Fähigkeiten entgegen, hieß es weiter. Dem Angeklagten mangele es an dem, was andere Menschen aufgrund ihres Charakters mitbrächten. Der sehr hohe Erziehungsbedarf führe zu der vergleichsweise hohen Jugendstrafe.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur afp
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