Vorfall an der Münchner LMU Bewaffneter Student darf an Universität bleiben
Keine Strafe für die Waffe an der Universität: Der LMU-Student, der am Dienstag mit einer Pistole auf dem Campus erwischt wurde, darf bleiben.
Obwohl er am Dienstag mit einer Waffe auf dem Campus der Ludwig-Maximilians-Universität gesehen wurde, darf ein 18-Jähriger weiter dort studieren. Das geht aus einer Pressemitteilung der Universität hervor. Wie es darin heißt, sei der Student jedoch aufgefordert worden "das geltende Waffenrecht einzuhalten, auch um in Zukunft Situationen zu vermeiden, die andere Personen oder auch ihn selbst gefährden könnten."
Wie die Polizei am Dienstag mitgeteilt hatte, hatte der 18-jährige Student einen Großeinsatz ausgelöst, weil er offen sichtbar eine Waffe bei sich trug. Der Polizeimeldung zufolge habe sich im weiteren Verlauf des Einsatzes herausgestellt, dass der Mann einen kleinen Waffenschein besitze und damit zum Tragen der Waffe berechtigt gewesen sei – allerdings nur verdeckt.
Student mit Waffe darf an LMU in München bleiben
Darauf, dass die Waffe am Montag sichtbar war, bezieht sich die LMU nun offenbar mit ihrem Verweis, dass der Mann in Zukunft das "Waffenrecht einzuhalten" habe. Außerdem verweist die Universität auf die Hausordnung, derzufolge "sich alle Gebäudenutzerinnen und -nutzer so zu verhalten haben, dass andere nicht gestört oder belästigt werden".
Laut Berichten der "Bild" soll der 18-Jährige der Sohn eines Landtagsabgeordneten sein. Diese Information ist jedoch bislang unbestätigt. Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand. Auch eine konkrete Bedrohung Dritter oder eine Gefahr für die Öffentlichkeit sei laut Polizei nicht erkennbar gewesen. Der Student hatte angegeben, sich mit Waffe sicherer zu fühlen.
- LMU München: Pressemitteilung vom 10. November
- Anfrage bei der LMU München