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Fixieren: Polizei-Gewerkschaften kritisiert Abknien auf Hals


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Fixieren: Polizei-Gewerkschaften kritisiert Abknien auf Hals

Von dpa
15.07.2021Lesedauer: 2 Min.
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Eine Polizistin Blickt zu Passanten mit Masken. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild/dpa)

Das Abknien auf dem Hals von Verdächtigen ist aus Sicht der Polizei-Gewerkschaften in Bayern nicht zum Fixieren vorgesehen. Um Menschen, die Gegenwehr leisten, zu fixieren, würden Einsatz- und Haltegriffe "zwar zumeist auf dem Boden liegend, aber nicht auf dem Hals kniend" vermittelt, sagte der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Peter Pytlik, am Donnerstag. Es sei zwar "in Gänze niemals auszuschließen", dass ein Polizist bei Gegenwehr einmal auf dem Hals eines Verdächtigen knie. Dann müsse aber "schnellstmöglich" eine andere Möglichkeit gewählt werden.

Auch der bayerische Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Jürgen Köhnlein, sagte, dass bei massiver Gegenwehr "das Knie einer Einsatzkraft einmal abrutschen" könne. "Wenn ein solches Abrutschen geschieht, ist es wichtig, dass dies schnell wieder zurückgenommen wird", betonte Köhnlein.

Die Staatsanwaltschaft München I überprüft derzeit einen Einsatz der Bundespolizei in einer Münchner S-Bahn-Station vom Februar 2020. Auf einem Video des Einsatzes aus einer Polizisten-Bodycam ist zu sehen, wie ein Polizist auf Kopf- und Halsregion eines um Hilfe rufenden Mannes kniet. Die Vorermittlungen in dem Fall liefen noch, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Donnerstag.

Das Video erinnert auf den ersten Blick - auch wenn die Folgen nicht zu vergleichen sind - an den tödlichen Polizeieinsatz gegen George Floyd in den USA, der eine Welle des Entsetzens und große Proteste ausgelöst hatte. Floyd war am 25. Mai vergangenen Jahres in Minneapolis bei einem brutalen Polizeieinsatz getötet worden. Ein Polizist presste sein Knie gut neun Minuten lang auf Floyds Hals, während dieser immer wieder flehte, ihn atmen zu lassen. Floyd verlor das Bewusstsein und starb wenig später. Der Polizist wurde zu 22 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

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