münchen.t-online - Nachrichten für München
Such Icon
münchen.t-online - Nachrichten für München
Such IconE-Mail IconMenü Icon


München

300.000 Euro für Hundebiss? Gericht muss neu verhandeln


München
300.000 Euro für Hundebiss? Gericht muss neu verhandeln

Von dpa
22.02.2022Lesedauer: 1 Min.
JustitiaVergrößern des Bildes
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. (Quelle: Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild/dpa)
News folgen

Das Oberlandesgericht München (OLG) hat einen Rechtsstreit um 300.000 Euro für einen Hundebiss an das Landgericht Traunstein zurückverwiesen. Das Urteil, wonach ein Hundebesitzer-Ehepaar rund 150.000 Euro an die Frau zahlen muss, die von seinem Hund gebissen wurde, hob das Gericht am Dienstag auf.

"Das Urteil beruht auf einer unterbliebenen Aufklärung des Sachverhalts", hieß es in der Entscheidung des OLG. "Dies stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, zu dessen Beseitigung die Durchführung einer umfangreichen Beweisaufnahme erforderlich sein wird, ohne die das Verfahren nicht entscheidungsreif ist."

Loading...

Unter anderem die Frage, ob die gebissene Frau eine Mitschuld an dem Vorfall trägt, müsse geklärt werden, urteilte das OLG. Die Klägerin betonte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, dass der Hund sie völlig unvermittelt aus vier bis fünf Metern Entfernung angesprungen habe.

Der Vorfall geht in das Jahr 2012 zurück. Damals war das Ehepaar mit seinem Hund im oberbayerischen Garching an der Alz (Landkreis Altötting) spazieren, als es zu einer harmlose Rangelei mit einem anderen Hund kam. Die Klägerin hielt diesen anderen Hund nach der friedlich gelösten Auseinandersetzung der beiden Tiere fest und wurde dann von dem Hund des Ehepaares in die Hand gebissen.

Sie ist seit dem Vorfall zu 100 Prozent arbeitsunfähig. Gutachter bestätigten ihre langwierigen Verletzungen. Darum verlangte die gelernte Verkäuferin, die als Reinigungskraft arbeitete, insgesamt rund 300.000 Euro Schmerzensgeld, Schadenersatz und auch künftigen Verdienstausfall. Ihren Angaben zufolge wollte die Gegenpartei die in erster Instanz zugesprochene Summe nicht zahlen. Darum legte auch sie Rechtsmittel ein und zog eine Instanz weiter.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...




Telekom