Wegen Corona verhängt Gericht kippt Alkoholverbot in München

Das umstrittenen nächtliche Alkoholverbot in München ist von einem Gericht gekippt worden. Es sei unverhältnismäßig, urteilten die Richter.
Das nächtliche Alkoholverbot bei Erreichen bestimmter Corona-Werte in München ist von einem Gericht gekippt worden. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hält das stadtweite Verbot in seinem Urteil für unverhältnismäßig. Damit bestätigte sie ein Urteil des Verwaltungsgerichts in München und wies die Beschwerde der Stadt zurück.
Die Stadt München hatte in einer Allgemeinverfügung von letztem Freitag erlassen, dass wegen der steigenden Corona-Zahlen ein Alkoholverbot verhängt wird. Auf öffentlichen Plätzen, in Parks oder auch an der Isar durfte zwischen 23 Uhr und 6 Uhr kein Alkohol mehr konsumiert werden. Der Verkauf von Alkohol war von 21 Uhr bis 6 Uhr verboten. Damit sollte die Ausbreitung des Coronavirus verhindert werden.
Bereits am Wochenende hatte die Stadt München in einem Eilverfahren am Münchner Verwaltungsgericht eine Schlappe kassiert. Denn das Gericht hob das Verbot für einen Kläger auf. Die Stadt betonte jedoch, dass das Verbot für alle anderen Personen außer dem Kläger weiter gelten sollte. Eigentlich sollte das Verbot noch bis diesen Freitag gelten.
- Nachrichtenagentur dpa
- "Süddeutsche Zeitung": "Gericht kippt nächtliches Alkoholverbot in München"