Streit um Flaschendesign Paulaner gegen Berentzen: Urteil im Spezi-Streit erwartet

Paulaner und Berentzen streiten vor dem Landgericht München um das Design ihrer Cola-Mix-Getränke. Nun soll ein Urtefallen
Das Münchner Landgericht entscheidet am Dienstagnachmittag im Rechtsstreit zwischen Paulaner und Berentzen über das Design einer Cola-Mix-Flasche. Die Brauerei Paulaner wirft dem Getränkehersteller Berentzen vor, dass das Design der "Mio Mio Cola+Orange" dem der bekannten Spezi-Flaschen zu ähnlich sei. Der Streitwert liegt bei 250.000 Euro.
Paulaner hat das Wellendesign seiner Flasche in den Farben gelb, orange, rot, pink und lila schützen lassen. Das Münchner Unternehmen argumentiert, dass auch das Etikett der Berentzen-Mische eine geschwungene Gestaltung aufweise. Die Farben seien teilweise mit bloßem Auge nicht zu unterscheiden, wenn auch nicht vollständig identisch.
Paulaner befürchtet Schwächung der eigenen Marke
Die Brauerei vertritt die Position, dass Farben oder Farbkombinationen zur Marke werden, wenn Kunden sie als Herkunftsnachweis verstehen. Berentzen hingegen – bekannt für Spirituosen wie "Apfelkorn" – argumentiert, dass farbenfrohe Gestaltungen bei Cola-Mix-Getränken üblich seien. Der Verbraucher käme nicht auf die Idee, dass Mio Mio mit Paulaner zusammengehöre. Zudem habe man Kreise statt Wellen auf der Flasche abgebildet.
Die Idee zum Flaschendesign stamme von einer ähnlich gestalteten Tapete im früheren Studentenzimmer des heutigen Marketingchefs. Der Paulaner-Anwalt hielt diesen Aspekt in der Verhandlung Anfang Juli für rechtlich irrelevant. Es gehe vielmehr darum, ob Berentzen eigene und ältere Rechte besitze – die entstünden aber nicht durch die Existenz einer Tapete an der Wand.
Lars Schmidt, Chef der Rechtsabteilung bei Paulaner, erklärte der "Süddeutschen Zeitung", dass die Fünf-Farben-Welle als Herkunftsnachweis diene. Ohne Vorgehen gegen ähnliche Produkte schwäche man die eigene Marke und untergrabe die eigene juristische Position. Dann könnte man sich nicht mehr wehren, wenn andere Hersteller ein optisch ähnliches Produkt auf den Markt brächten.
Nicht das erste Spezi-Verfahren für Paulaner
Paulaner hat bereits Erfahrung mit solchen Klagen. Im März entschied das Landgericht in einem ähnlichen Fall zugunsten der Münchner. Damals ging es um die "Brauerlimo" der Homburger Karlsberg Brauerei. Das Gericht wertete die Farbgestaltung als Herkunftshinweis.
2022 war Paulaner selbst Beklagte in einem Spezi-Streit. Die Brauerei Riegele aus Augsburg stritt mit den Münchnern über die Namensrechte an "Spezi" und versuchte erfolglos, Lizenzgebühren zu erhalten.
- Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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