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München

Kirchenaustritt in München: Was braucht man? Die wichtigsten Unterlagen


Standesamt oder Notar
So läuft der Kirchenaustritt in München ab

Von t-online
25.07.2025 - 12:11 UhrLesedauer: 2 Min.
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Ein Pfarrer hält ein Buch mit Aufschrift Austritt (Symbolbild): In den Kirchen sinken die Mitgliedszahlen. (Quelle: IMAGO/Michael Bihlmayer/imago)
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Wer in München aus der Kirche austreten möchte, sollte bestimmte Dokumente bereithalten – ein Termin ist hilfreich.

Viele Münchner denken über einen Kirchenaustritt nach. Das Verfahren ist gesetzlich klar geregelt und läuft ausschließlich über das Standesamt.

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Für das Stadtgebiet München ist das Standesamt in der Ruppertstraße 11 zuständig. Sie finden es im 3. Stock, Zimmer 37.102. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 7.30 bis 12 Uhr. Für die Stadtteile Pasing, Allach, Untermenzing, Obermenzing, Lochhausen, Langwied und Aubing wenden Sie sich an das Standesamt München-Pasing in der Landsberger Straße 486.

Sie müssen persönlich zum Standesamt kommen und den Austritt erklären. Ein Online-Verfahren gibt es gesetzlich nicht. Alternativ können Sie eine notariell beglaubigte schriftliche Erklärung per Post senden.

Welche Unterlagen Sie benötigen

Bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung mit. Eine Terminvereinbarung ist nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert. Sie erreichen das Standesamt unter der Telefonnummer 089-233 96060.

Bei einer schriftlichen Austrittserklärung müssen Sie diese notariell beglaubigen lassen. Die Erklärung muss Ihre vollständigen Angaben enthalten: Vor- und Nachname, Geburtsname, Geburtsdatum und -ort, Ihre Adresse und die genaue Bezeichnung der Religionsgemeinschaft.

Kosten und Bearbeitungsdauer

Der Kirchenaustritt kostet in München 25 Euro. Für eine zusätzliche Austrittsbescheinigung zahlen Sie weitere 10 Euro. Diese Bescheinigung ist empfehlenswert als Nachweis für den Austritt. Der Austritt wird mit Ablauf des Tages wirksam, an dem Sie die Erklärung abgeben. Die Kirchensteuerpflicht endet zum Ende des Monats, in dem Sie austreten. Das Standesamt informiert automatisch die Meldebehörde und das Finanzamt.

Folgen des Kirchenaustritts

Nach dem Austritt haben Sie keinen Anspruch mehr auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung, Taufe oder Beerdigung. Ein Wiedereintritt ist jedoch jederzeit über das Pfarramt der jeweiligen Kirche möglich.

Die Regelungen gelten für alle öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften. Dazu gehören die römisch-katholische, evangelisch-lutherische, alt-katholische Kirche und die jüdische Kultusgemeinde. Geben Sie die genaue Bezeichnung in Ihrer Austrittserklärung an.

Besondere Regelungen für Minderjährige

Für Kinder unter 12 Jahren erklären die Sorgeberechtigten den Kirchenaustritt.
Zwischen 12 und 14 Jahren muss das Kind der Austrittserklärung zustimmen und gemeinsam mit den Eltern erscheinen. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr können Jugendliche den Austritt selbstständig ohne elterliche Zustimmung erklären.

Verwendete Quellen
Transparenzhinweis

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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