"Unerträgliche Provokation der AfD" Landtag verhindert Auftritt von neu-rechtem Verleger

Götz Kubitschek sollte als Experte im Bildungsausschuss auftreten – doch der Landtag zieht eine klare Grenze. Parteienübergreifend gibt es eine klare Haltung gegen die AfD.
Selten sorgen Expertenanhörungen im Bayerischen Landtag für größere politische Wellen. Doch diesmal ist alles anders: Die AfD wollte den neu-rechten Verleger Götz Kubitschek als Sachverständigen zum Thema Demokratiebildung benennen – und stieß damit auf heftigen Widerstand. In einer Sondersitzung lehnten die Ausschüsse des Landtags den Vorschlag mit parteiübergreifender Mehrheit ab.
"Die Demokratinnen und Demokraten haben sich gemeinsam gegen diese unerträgliche Provokation der AfD gestellt. Das ist gut", erklärte Grünen-Fraktionschefin Katharina Schulze. Der Landtag dürfe nicht "zur Bühne eines brandgefährlichen Vordenkers der Neuen Rechten" werden.
Kubitschek ist eine zentrale Figur der rechten Szene in Deutschland. Sein Verlag "Antaios" wird seit diesem Jahr vom Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" beobachtet – nicht mehr nur als Verdachtsfall. Kubitschek gilt außerdem als Vertrauter des AfD-Politikers Björn Höcke, dem führenden Kopf des radikalen Flügels in der Partei.
"Kalkulierte Grenzüberschreitung"
Auch Gabriele Triebel (Grüne), Vizevorsitzende des Bildungsausschusses, äußerte deutliche Kritik. Die Einladung Kubitscheks sei "eine genau kalkulierte Grenzüberschreitung der AfD-Fraktion". Zusammen mit Schulze warf sie der Partei vor, sich zunehmend zu radikalisieren.
SPD-Fraktionschef Holger Grießhammer nannte den Vorgang "lächerlich". Die AfD wolle offenbar unbedingt beweisen, dass sie außerhalb des demokratischen Spektrums stehe.
Es ist nicht das erste Mal, dass die AfD mit umstrittenen Personalvorschlägen für Expertenanhörungen scheitert. Bereits 2020 hatte der Bayerische Verfassungsgerichtshof über einen ähnlichen Fall zu entscheiden – und stellte klar, dass Ausschüsse mit sachlicher Begründung Vorschläge ablehnen dürfen. Insbesondere dann, wenn die vorgeschlagene Person einem vom Verfassungsschutz beobachteten Verein vorsteht.
- Nachrichtenagentur dpa
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