Gefahr für "Leib und Leben" Polizei warnt Bevölkerung vor Freinacht-Krawallen

In der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai ist Freinacht. Die Münchner Polizei wappnet sich vor möglichen Ausschreitungen und warnt die Bevölkerung.
In der Nacht auf den 1. Mai feiern vor allem viele Jugendliche und junge Menschen in München traditionell die sogenannte Freinacht. Dabei ziehen Gruppen nach Einbruch der Dunkelheit durch die Stadt – doch nicht alle halten sich laut der Münchner Polizei an die Regeln.
Immer wieder komme es zu Sachbeschädigungen: Mülltonnen würden in Brand gesteckt, Verkehrszeichen besprüht oder Hauswände beschmiert. Dabei mahnt die Polizei: Was manche als harmlosen Streich verstehen, kann gefährlich werden – und ist strafbar. Denn diese vermeintlich spaßigen Aktionen würden nicht nur fremdes Eigentum beschädigen, sondern auch "Leib und Leben anderer gefährden", so die Beamten.
Mit einem klaren Appell richtet sich die Polizei deshalb an die Feiernden in Stadt und Landkreis: "Brauchtum ja – Straftaten nein!" Die Freinacht sei kein Freifahrtschein für kriminelle Aktionen, so die Beamten.
- Pressemitteilung der Polizei München, 29. April 2025