Streit um Vergabe Entscheidung über Austragung des München Marathon vertagt

Ob der München Marathon in diesem Jahr stattfinden kann, ist weiter nicht geklärt. Das Verwaltungsgericht setzt auf eine Einigung der beteiligten Parteien.
Die Entscheidung über die Austragung des München-Marathons 2025 ist zunächst vertagt worden. In einer öffentlichen Verhandlung am Verwaltungsgericht München wurde den verbliebenen Beteiligten am Donnerstag jedoch nahegelegt, sich auf eine gemeinsame Durchführung des Marathons zu einigen.
Wie das Gericht auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, will die München Marathon GmbH nun mit der Laufstatt Event gGmbH ein gemeinsames Konzept auf Basis der bisherigen Auswahlentscheidung der Stadt sowie der geplanten Strecke der Laufstatt Event gGmbH erarbeiten. Streitpunkt ist hier die straßenverkehrsrechtliche Genehmigung für den Lauf. Das Gericht setzte eine Frist zur Einigung bis zum 29. April.
Ausschluss der Munich Athletics GmbH wohl rechtmäßig
Bei der öffentlichen Verhandlung wurden insgesamt vier Verfahren, jeweils Klagen und Eilverfahren von zwei abgelehnten Veranstaltern, verhandelt. In diesen ging es um die Vergabeentscheidung des Kreisverwaltungsreferats (KVR) für die Ausrichtung des Marathons in den Jahren 2025 und 2026. Eine Entscheidung hierzu wird voraussichtlich ab dem 17. April abrufbar sein.
Der Ausschluss der Munich Athletics GmbH, die eigens für die Ausrichtung des Marathons aus der Leichtathletikgemeinschaft (LG) der Stadtwerke München ausgegründet wurde, war nach Einschätzung des Gerichts aus formellen Gründen wohl rechtmäßig.
Das KVR hatte den Zuschlag letztendlich an die Laufstatt Event gGmbH erteilt, und nicht an den und langjährigen Veranstalter Gernot Weigl und dessen München Marathon GmbH oder die LG Stadtwerke München.
- Mit Material der Deutschen Presse-Agentur
- Dieser Text wurde teilweise mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.